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Hochwasser August 2005: Neun Eingaben an den Kantonalen Härtefallfonds :
Die Kommission Härtefallfonds hat ihre Arbeit aufgenommen

Bis zum Ablauf der Eingabefrist Ende Januar wurden der nach dem Hochwasser vom August 2005 eingesetzten Kommission Härtefallfonds neun Gesuche eingereicht. Noch in Prüfung sind Lösungen zur Deckung der durch das Hochwasser bei den Gemeinden entstandenen hohen Zusatzkosten.

Unter dem Eindruck der verheerenden Hochwasser vom August 2005 beschloss der Regierungsrat des Kantons Aargau die Auszahlung eines Betrages von Fr. 250'000.-- an die Glückskette sowie die Einrichtung eines kantonalen Härtefallfonds mit Fr. 500'000.-- für Direkthilfen an Betroffene zulasten des Lotteriefonds. Gesuche Betroffener konnten bis Ende Januar 2006 via die Gemeinden an den Härtefallfonds eingereicht werden. Unter der Führung des Kantonalen Sozialdienstes wurde eine Kommission zur Beurteilung der Gesuche eingerichtet.

Die Kommission Härtefallfonds, welche auch die Gesuche für Beiträge der Glückskette/Caritas prüft, hat ihre Tätigkeit aufgenommen und eine erste Sichtung vorgenommen. Eingegangen sind 9 Gesuche von Privatpersonen, 2 von Firmen und 2 von Gemeinden. Dabei ist festzuhalten, dass der Härtefallfonds nur Leistungen an Privatpersonen, nicht aber an Gemeinwesen ausrichten kann. Hinsichtlich der den Gemeinden entstandenen erheblichen Zusatzkosten im Zusammenhang mit dem Hochwasser wird zur Zeit geprüft, ob Lösungen angeboten werden können. Die betroffenen Gemeinden werden über allfällige Möglichkeiten direkt in Kenntnis gesetzt.

  • Departement Gesundheit und Soziales