Hearings abgeschlossen, Reaktionen werden ausgewertet
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Promotionsverordnung: Offizielle Vernehmlassung folgt
Der als Grundlage für die Hearings dienende Bericht der Projektkommission für die Promotions- und Uebertrittsverordnung hat in den letzten Wochen zahlreiche Reaktionen ausgelöst. Diese Vorkonsultation in Form von Hearings wird nun ausgewertet. Die eigentliche Vernehmlassung findet gemäss einer Mitteilung des Erziehungsdepartementes im Frühling 1998 statt.
Im Auftrag des Erziehungsrates hat die Projektkomission für die neue Promotions- und Uebertrittsverordnung in den letzten Wochen elf Hearings durchgeführt, davon vier mit den Bildungsausschüssen politischer Parteien. Dabei ging es darum, in einem frühen Stadium die Grundsätze der Verordnung zu diskutieren, nicht aber um eine fertig ausformulierte Vorlage. Dies ist in verschiedenen Stellungnahmen in der Oeffentlichkeit nicht genügend differenziert dargestellt worden, wie auch die Grundzüge selbst zum Teil unpräzis wiedergegeben worden sind. Die Reaktionen auf die Hearings werden zurzeit von der Projektkommission ausgewertet. Aufgrund der Stellungnahmen im Rahmen dieser Vorkonsultation werden diese Grundsätze der Promotion überprüft. Anschliessend wird die eigentliche Promotionsverordnung ausgearbeitet, welche dem Leitbild Schule Aargau Rechnung zu tragen hat. Dieser Verordnungsentwurf wird vom Erziehungsrat behandelt und nach der Beratung durch den Regierungsrat für die offizielle Vernehmlassung freigegeben. Diese ist im Frühjahr 1998 vorgesehen. Alle betroffenen und interessierten Kreise erhalten dann Gelegenheit, sich zum Entwurf der überarbeiteten Promotionsverordnung zu äussern.