Harmonisierung des Stipendienwesens
:
Kommission stimmt dem Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen zu
Die Interkantonale Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen (Stipendien-Konkordat) will die 26 kantonalen Stipendiengesetzgebungen harmonisieren. Die Beitrittskantone verpflichten sich, die Grundsätze und Mindeststandards des Stipendien-Konkordats in ihre kantonalen Stipendiengesetzgebungen zu übernehmen.
Die Kommission für Bildung, Kultur und Sport (BKS) beriet an ihrer Sitzung vom 10. September 2013 den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen. Ein und dieselbe Person kann heute je nach Kanton unterschiedliche Stipendienbeiträge erhalten. Die Differenz beträgt dabei mehr als 100 Prozent. Unterschiedlich definiert sind aber nicht nur die Höhe der Beiträge, sondern auch der Kreis der Beitragsberechtigten und die Definition wichtiger stipendienrechtlicher Begriffe.
Die BKS-Kommission erachtet deshalb eine minimale interkantonale Harmonisierung als sinnvoll. Die geltende aargauische Stipendiengesetzgebung erfüllt mit wenigen Ausnahmen bereits die Vorgaben und Mindeststandards des Stipendien-Konkordats. Eine Kommissionsminderheit befürchtet, dass sich der Aargau nach einem Beitritt zum Stipendien-Konkordat bei der Festlegung der Stipendienansätze nach oben orientiere. Sie lehnt daher einen Beitritt ab. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass der Aargau mit einem Beitritt grössere Einflussmöglichkeiten auf die interkantonale Entwicklung nehmen könne. Der Kanton sichert sich zudem nur dann die Bundesbeiträge, wenn er die Bestimmungen des Konkordats ins kantonale Recht übernimmt.
Die Kommission stimmt dem Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen mit 7 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen zu.
Die Beratung im Grossen Rat ist auf November 2013 angesetzt.