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Halbierung der Bundesmittel für den Lärmschutz :
28 Millionen Mehrkosten im Aargau für Kanton und Gemeinden

Im Rahmen des Entlastungsprogramms 2003 kürzt der Bund rückwirkend auf den 1. Januar 2004 seine Kostenbeteiligung für Lärmsanierungsprojekte im Bereich der Strassen ohne nationale Bedeutung um die Hälfte. Dadurch fallen im Aargau für Kanton und Gemeinden zusätzliche Lärm-schutzsanierungskosten von 28 Millionen Franken an.

Mit Schreiben vom 30. März 2004 teilte der Bund den Kantonen mit, dass im Rahmen des Entlastungsprogramms 2003 (EP 03) ab 1. Januar 2004 auf alle noch nicht ausgeführten Lärmsanierungsprojekte die Beteiligung des Bundes an den Kosten im Bereich der übrigen Strassen (Strassennetz ohne Nationalstrassen und ohne Hauptstrassen) von 53 % auf 26.5 % halbiert wird.

Das Bundesgesetz über das Entlastungsprogramm 2003 untersteht dem fakultativen Referendum, dessen Inkraftsetzung ist grundsätzlich auf den 1. Januar 2005 vorgesehen. Um schon im Jahr 2004 eine Entlastung für den Bundeshaushalt zu erreichen, wurden einzelne Gesetze mittels Dringlichkeitsverfahren bereits auf den 1. Januar 2004 in Kraft gesetzt. Dies trifft auch für den Artikel 50 des Umweltschutzgesetzes zu. Die Gültigkeit ist vorerst bis zum 19. Dezember 2004 befristet, doch ist damit zu rechnen, dass das Bundesgesetz über das Entlastungsprogramm 2003 fristgerecht per 1. Januar 2005 in Kraft treten wird. Daher kann auch das Baudepartement gegen die Halbierung der Bundesbeiträge nicht opponieren.

Durch die Beitragskürzung des Bundes fallen bis 2018 im Aargau für Kanton und Gemeinden zusätzliche Kosten von 28 Millionen Franken im Bereich des Lärmschutzes für Strassen ohne nationale Bedeutung an. 15 Millionen davon hat der Kanton beizusteuern, die Gemeinden trifft es mit 13 Millionen. Diese Kürzungsmassnahme bezieht sich auf alle Lärmschutz-Projekte, welche in den nächsten Jahren geplant sind und mit deren Bau vor dem 1. Januar 2004 noch nicht begonnen worden ist.

Auf Grund der reduzierten Bundesbeiträge und der limitierten Finanzmittel beim Kanton muss davon ausgegangen werden, dass das Lärmschutzprogramm für das Kantonsstrassennetz um einiges langsamer als geplant vorangetrieben und die vom Bund vorgesehene Sanierungsfrist 2018 nicht eingehalten werden kann.

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