Häusliche Gewalt: kurzfristige Massnahmen sind erarbeitet
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Verbesserung der Alarmierung, Intervention und Zusammenarbeit
Mit verbesserten Abläufen und entsprechender Ausbildung soll bei häuslicher Gewalt wirksamer eingegriffen werden. Die Lücken in der Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden sind aufgezeigt und die notwendigen kurzfristigen Massnahmen eingeleitet.
Eine gemischte Arbeitsgruppe von Kanton und Gemeinden hat unter Leitung der Kantonspolizei die Grundlagen für folgende kurzfristige Massnahmen erarbeitet:
Interventionsschema
Das Interventionsschema regelt die Abläufe und die Zusammenarbeit zwischen der Kantonspolizei, den Gemeinden und den Bezirksämtern. Die Kantonspolizei rückt immer dann selber aus, wenn eine Meldung über häusliche Gewalt bei ihr eingeht. Sie zieht die Gemeindepolizei bei und informiert so rasch wie möglich die Gemeindebehörden.
Dienstbefehl der Kantonspolizei
Die Kantonspolizei hat für ihren Bereich in einem neuen Dienstbefehl das Verhalten und Vorgehen bei häuslicher Gewalt detailliert geregelt. Die Gemeinden sind aufgefordert, die eigenen Zuständigkeiten und Abläufe ebenfalls zu überprüfen bzw. zu regeln.
Ausbildungskonzept
Das Ausbildungskonzept sieht vor, dass die Gemeindebehörden und Gemeindepolizeien bis Mitte 2002 durch die Kantonspolizei zu einer Ausbildung im Bereich häusliche Gewalt eingeladen werden.