Hälfte der Gemeinden erfüllt Asyl-Aufnahmepflicht nicht
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Kanton stellt erstmals Ersatzabgabe für die Unterbringung in Rechnung
113 der 229 Aargauer Gemeinden bringen keine Asylsuchenden unter und nehmen in Kauf, dass sie der Kanton mit einer Ersatzabgabe belastet. Der in Rechnung gestellte Betrag für das erste Quartal im Jahr 2009 beziffert sich auf 185 000 Franken.
Mitte Januar hat das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) die Gemeinden mit Verweis auf das Sozialhilfe- und Präventionsgesetz (SPG) darüber informiert, dass künftig Ersatzabgaben leisten muss, wer die gesetzliche Aufnahmepflicht nicht oder nur teilweise erfüllt. Dies, nachdem wiederholte Aufrufe des Kantonalen Sozialdiensts (KSD) an die Gemeinden, zusätzlichen Wohnraum bereit zu stellen, um den seit August 2008 festgestellten Anstieg der Zahl von Asylsuchenden zu bewältigen, nicht die erhoffte Resonanz gefunden hatten.
Nach dem ersten Quartal zeigt eine Auswertung des DGS, dass 113 der 229 Gemeinden keine oder zu wenige Asylsuchende unterbringen. Aus diesem Grund hat der KSD diesen Gemeinden in den vergangenen Tagen die Rechnungen für die Ersatzabgabe zugestellt. Dabei handelt es sich um einen Gesamtbetrag von 185 000 Franken. Zu berücksichtigen ist bei dieser Zahl, dass für die erste Rechnung lediglich die Monate Februar und März berücksichtigt wurden, weil die Einführung der Ersatzabgabe erst im Januar angekündigt wurde. Die erste vollständige Quartalsrechnung wird demnach Anfang Juli ausgestellt werden können.
Basis für die Berechnung der Ersatzabgabe bildet die Sozialhilfe- und Präventionsverordnung (SPV). Die Ersatzabgabe pro nicht aufgenommene Person beträgt sieben Franken pro Tag. Sie orientiert sich an der Zahl der Asylsuchenden, die dem Kanton vom Bund zugewiesen werden, an der Auslastung der kantonalen Unterkünfte sowie an der tatsächlich erfüllten Aufnahmepflicht jeder Gemeinde. Die höchste Ersatzabgabe, die einer Gemeinde im ersten Quartal in Rechnung gestellt wurde, beläuft sich auf knapp 7000 Franken. Aus der Sicht des Kantons stellt die Ersatzabgabe auf der einen Seite zwar eine gleichmässige und solidarische Belastung aller Gemeinden dar. Auf der anderen Seite entbindet sie die Gemeinden jedoch nicht von der Aufnahmepflicht.
Auch wenn sich die Zuweisung von Asylsuchenden nach einer Spitze von 170 Personen im Januar in den Monaten Februar und März bei rund 80 Personen eingependelt hat, ist der Druck bei der Unterbringung nach wie vor hoch. Derzeit fehlen im Aargau rund 450 Plätze. Die Gemeinden sind denn auch nach wie vor aufgerufen, Unterkünfte zur Verfügung zu stellen. Derzeit befinden sich 1530 Personen in Unterkünften von Gemeinden und deren 1275 in solchen des Kantons. Dabei werden Personen in kantonalen Unterkünften den Standortgemeinden in Bezug auf die Erfüllung der Aufnahmepflicht angerechnet.