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Grünes Licht für die Sperrung der Aarauer Altstadt :
Letzte Beschwerde vom Bundesgericht abgewiesen

Der Umbau am Mehrfachknoten Ketten-brücke Süd in Aarau kann realisiert, die Altstadt für den motorisierten individuellen Durchgangsverkehr gesperrt werden: Das Bundesgericht hat eine staatsrechtliche Beschwerde eines Bürgers gegen den Entscheid des Regierungsrates in dieser Sache abgewiesen.

Nachdem das Bundesgericht die staatsrechtliche Beschwerde eines Bürgers abgewiesen hat, sind die Entscheide des Regierungsrates vom 14. August 2002 bezüglich der Verkehrsführung in der Aarauer Altstadt rechtskräftig geworden: Der Realisation der baulichen Massnahmen am Mehrfachknoten Kettenbrücke Süd in Aarau und der Sperrung der Altstadt für den motorisierten individuellen Durchgangsverkehr stehen keine rechtlichen Hindernisse mehr im Wege.

Baubeginn im Herbst 2005

Das Baudepartement nimmt nun den Umbau des Mehrfachknotens Kettenbrücke Süd unverzüglich an die Hand, die Submission der Bauarbeiten soll noch vor den Sommerferien des laufenden Jahres erfolgen. Der Baubeginn ist im September 2005 vorgesehen - Voraussetzung ist allerdings, dass keine Submissionsbeschwerde eingereicht wird.

Bei günstiger Witterung können die Bauarbeiten so vorangetrieben werden, dass eine Sperrung der Altstadt für den Durchgangsverkehr etwa Mitte Dezember 2005 - im Hinblick auf den Fahrplan-wechsel für den Busverkehr - erfolgen kann. Voraussichtlich im Sommer 2006 sollen dann die Deckbeläge im Bereich Kettenbrücke eingebaut werden.
Der Stadtrat fasst ins Auge, in Zusammenarbeit mit dem Gewerbe und dem Busbetreiber diverse Aktionen zur Steigerung der Attraktivität für das Einkaufen, Flanieren, Verweilen und Konsumieren in der Altstadt zu planen. Als erstes sind Gespräche zwischen der Stadtbehörde, dem Verein "Aarau Aktiv" und dem Gewerbe vorgesehen.

  • Departement Bau, Verkehr und Umwelt