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Grünes Licht für das Staffelegg-Projekt :
Verwaltungsgericht wies Feststellungsbegehren ab

Mit Urteil vom 18. Mai 2004 bestätigte das Verwaltungsgericht den Regierungsrats-entscheid, wonach die Neue Staffelegg-strasse gebaut werden kann. Das Baudepartement lässt nun die Bauarbeiten wie geplant anlaufen, der offizielle Spatenstich wird am 1. Juli 2004 ausgeführt.

Nach dem Entscheid des Verwaltungsgerichtes, wonach die für gewöhnliche Baubewilligungen vorgeschriebene Geltungsdauer von zwei Jahren auf Strassenbauprojekte nicht analog angewendet werden kann, startet das Baudepartement nun unverzüglich mit der ersten Bauphase des Projekts Neue Staffeleggstrasse. Wie durch Baudirektor Peter C. Beyeler bereits vor zwei Jahren angekündigt, findet der offizielle Spatenstich am Vortag des Aarauer Maienzuges, am 1. Juli 2004, statt.

Als Vorbereitung für das Bauprojekt waren in den letzten zwei Jahren Güterwege im Horentäli erstellt und im Februar 2004 die nötigen Rodungsarbeiten an der Suhre im Hinblick auf den Bau der Suhrebrücke durchgeführt worden. Die Bauvergaben für dieses Objekt sind mittlerweile - mit Vorbehalten bezüglich des Verwaltungsgerichtsentscheids - erfolgt, in einem Monat wird mit den entsprechenden Arbeiten begonnen.

Auch beim Kreisel Bibersteinerstrasse wird im Juli 2004 mit dem Bau begonnen, die Arbeiten werden in diesen Tagen vergeben. Für die Arbeiten an der Aarebrücke läuft die Submission ab nächster Woche, der Baustart ist für Ende 2004 geplant.

Die Gesamtkosten für diesen ersten Teil des Staffelegg-Projektes, welcher Ende 2007 abgeschlossen sein wird, belaufen sich auf rund 22 Millionen Franken.

  • Staatskanzlei