Hauptmenü

Alle Medienmitteilungen

Grossratswahlen 2005 nach dem Modell :
Bundesgericht weist Beschwerden ab

Die im Zusammenhang mit der Reduktion der Mitgliederzahl des Grossen Rats eingereichten Stimmrechtsbeschwerden wurden vom Bundesgericht abgewiesen. Die Grossratswahlen 2005 können somit wie geplant mit 140 Mitgliedern und der bisherigen Wahlkreisregelung stattfinden. Für die Grossratswahlen 2009 verlangt das Bundesgericht aber einen neuen Wahlmodus, bei dem von einem Zielwert von 10% für das natürliche Quorum auszugehen ist.

Mit dem am Mittwoch, 27.10.2004, gefällten Entscheid des Bundesgerichts herrscht nun Klarheit über den Modus der Grossratswahlen im Februar 2005. Die Sitzzuteilung an die Parteien erfolgt auf der Basis der elf Bezirke (Modell "Bezirke pur"). Die entsprechenden Vorbereitungen können somit weiter geführt werden. Die mit der Abstimmung vom 26. September 2004 vom Volk gutgeheissenen Änderungen des Grossratswahlgesetzes und die revidierte Verordnung werden auf den 1. November 2004 in Kraft gesetzt.

Das Bundesgericht hat aber auch entschieden, dass ohne Vorliegen von besonderen Gründen für die Zuteilung eines Sitzes von einem Zielwert von 10% der Stimmen auszugehen ist. Aktuell wird dieser Wert in drei Bezirken überschritten (Laufenburg 14.3%, Muri 12.5% und Zurzach 11.1%). Das Bundesgericht verlangt daher, dass das aargauische Wahlsystem für die übernächsten Wahlen (2009) entsprechend angepasst wird.

Der Regierungsrat hat mit Befriedigung vom Entscheid des Bundesgerichts Kenntnis genommen. Einerseits ist nun klar, dass die Wahlen 2005 wie geplant durchgeführt werden können. Aufgrund des Entscheids des Bundesgerichts wird eine Stimmrechtsbeschwerde gegen das Ergebnis der Grossratswahlen 2005 mit gleicher oder ähnlicher Begründung keinen Erfolg haben. Anderseits stützt das Bundesgericht auch die Haltung des Regierungsrats. Dieser hat dem Grossen Rat die Modelle "Wahlkreisverbände" respektive "Doppelter Pukelsheim" vorgeschlagen, um eine Reduktion des natürlichen Quorums zu erreichen.

Nach Auswertung des schriftlichen Urteils wird der Regierungsrat eine neue Vorlage an das Parlament erarbeiten.

  • Staatskanzlei