Grossratskommission verabschiedet das Budget 2016 und unterstützt die Mehrheit der Entlastungsmassnahmen
Die Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) stimmt den meisten vom Regierungsrat im Aufgaben- und Finanzplan 2016–2019 vorgeschlagenen Entlastungsmassnahmen zu. Die Massnahmen Beteiligung der Aargauischen Gebäudeversicherung an Hochwasserschutzprojekten, Reduktion der ungebundenen Lektionen in der Primarschule und Erhöhung des Kantonssteuerfusses um 1 Prozent für natürliche Personen ab 2018 werden zur Ablehnung empfohlen. Mit Ersatzmassnahmen soll das Budget 2016 knapp ausgeglichen gestaltet werden.
Der Regierungsrat unterbreitet dem Grossen Rat eine grosse Zahl von Entlastungsmassnahmen im Rahmen des Aufgaben- und Finanzplans 2016–2019. Nach intensiven Diskussionen stimmte die Kommission der Mehrheit der Entlastungsmassnahmen zu. In einer knappen Entscheidung hat sich die Kommission aber dafür ausgesprochen, auf die Beteiligung der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) an Hochwasserschutzmassnahmen zu verzichten.
Ausserdem hat die Kommission dem Antrag der Fachkommission für Bildung, Kultur und Sport (BKS) zugestimmt, auf die Entlastungsmassnahme zur Reduktion der ungebundenen Lektionen in der Primarschule zu verzichten. Um diese Streichung finanziell kompensieren zu können, stellt die KAPF den Antrag, den Frühenglischunterricht an der Primarschule in der 3. und 4. Klasse ab dem Planjahr 2017 zu streichen. Ebenfalls von der Kommissionsmehrheit abgelehnt wurde die Erhöhung des Kantonssteuerfusses um 1 Prozent für natürliche Personen ab 2018.
Dem von der Regierung vorgeschlagenen Systemwechsel auf Pauschalen anstelle aufwandbezogenen Entschädigungen beim Anwaltstarif stimmt die Kommission nicht zu. Dafür beantragt sie eine Senkung des Stundenansatzes von der heutigen Bandbreite 180 bis 250 Franken auf 180 bis 200 Franken, wobei 180 neu die Regel sein soll (alt: 220).
Keine Lohnerhöhung und Kürzung der Grossratsentschädigung
Der Antrag des Regierungsrats, die prozentuale Erhöhung der Löhne des Staatspersonals für das Jahr 2016 auf 0 Prozent festzulegen, wurde von der KAPF angenommen. Weiter entschied sich die Mehrheit der Kommissionsmitglieder dafür, die Grossratspauschale um jährlich 1'000 Franken pro Ratsmitglied zu kürzen, wie es ein Antrag der Fachkommission für Allgemeine Verwaltung (AVW) forderte.
Ausgeglichenes Budget 2016
Das Budget 2016 konnte durch eine Kürzung von 2,3 Millionen Franken im Globalbudget des Aufgabenbereichs 100 'Zentrale Dienstleistungen und kantonale Projekte' knapp ausgeglichen gestaltet werden. Auch für das Budget 2017 inklusive den Planjahren verlangt die KAPF vom Regierungsrat, ausgeglichene Ergebnisse vorzulegen.
In der Kommission ist die Notwendigkeit eines auf die Dauer ausgeglichenen Staatshaushalts unbestritten. Die Kommissionsmehrheit erachtet den vom Regierungsrat beantragten Weg mit dem Fokus auf einer Reduktion der Ausgaben als geeignet. Eine Minderheit der Kommission sieht in einem stärkeren Gleichgewicht zwischen Ausgabensenkung und Steigerung der Einnahmen den richtigen Ansatz.
Die Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) befasste sich an sechs Sitzungen mit dem Aufgaben- und Finanzplan 2016–2019 inklusive den Entlastungsmassnahmen und liess die Ergebnisse der Vorberatungen durch die Fachkommissionen in ihre Stellungnahme einfliessen.
Die Sammelvorlage für Verpflichtungskredite und Nachtragskredite 2015, II. Teil, wird dem Grossen Rat unverändert zur Annahme empfohlen.
Die Sammelvorlage und der Aufgaben- und Finanzplan 2016–2019 werden am 24. November 2015 und eventuell am 1. Dezember 2015 im Grossen Rat beraten.