Grossratskommission unterstützt Leistungsanalyse und verabschiedet Budget 2015
Die Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) befasste sich an sieben Sitzungen mit der vom Regierungsrat unterbreiteten Leistungsanalyse sowie dem Aufgaben- und Finanzplan 2015 – 2018 und liess die Ergebnisse der Vorberatungen durch die Fachkommissionen in ihre Stellungnahme einfliessen.
In der Kommission ist die Notwendigkeit unbestritten, dass der Staatshaushalt auf die Dauer ausgeglichen sein muss. Die deutliche Mehrheit befindet den vom Regierungsrat beantragten Weg mit einer möglichst ausgewogenen Verteilung der Massnahmen auf verschiedene Bereiche als den richtigen Weg und trat auf die Vorlage ein. Eine Minderheit sieht vor allem in der Steigerung der Einnahmen den richtigen Ansatz.
Zwei Massnahmen der Leistungsanalyse zur Ablehnung empfohlen
Einige der vom Regierungsrat unterbreiteten Massnahmen aus dem Kompetenzbereich des Grossen Rates waren in der Kommission Gegenstand kontroverser Diskussionen. Die meisten Massnahmen werden dem Parlament zur Annahme empfohlen. Abgelehnt wurden lediglich folgende Massnahmen:
Erstens die Massnahme 625-07 betreffend befristete Mitfinanzierung von Hochwasserschutzprojekten durch die Aargauische Gebäudeversicherung. Die Ablehnung erfolgte insbesondere, weil die rechtliche Zulässigkeit bezweifelt wird. Zweitens wurde die Massnahme 635-02 betreffend Verzicht finanzielle Beteiligung Kommunaler Gesamtplan Verkehr abgelehnt. Eine Mehrheit befand, dies bedeute eine Kostenverschiebung zu Lasten der Gemeinden.
Zwei weitere Massnahmen wurden leicht angepasst
Des Weiteren wurden zwei Massnahmen leicht verändert: Die Massnahme 120-01 betreffend Verzicht Zustellung Grossratspost. Auf die Zustellung von Botschaften und Synopsen soll aus Praktikabilitätsgründen nicht verzichtet werden. Zudem wurde die Massnahme 320-03 betreffend Einführung Kostenbeteiligung Freifach Instrumentalunterricht verändert: Da gewisse Lehrpersonen durch die Massnahme mehr Lektionen erteilen müssen, soll die Lohneinstufung angepasst werden.
Ausgeglichenes Budget 2015
Zusammen mit dem Aufgaben- und Finanzplan 2015 – 2018 wurden auch die Massnahmen der Leistungsanalyse beraten, welche unter dem Vorbehalt der Budgetgenehmigung in die Kompetenz der Regierung fallen. Finanziell am stärksten ins Gewicht fällt die Ablehnung der Massnahme 640-10, mit welcher die ordentliche Rechnung durch eine erhöhte Entnahme aus der Strassenkasse hätte erfolgen sollen.
Nach der Nullrunde 2014 sind die Mitglieder der Kommission sich einig, dass die Löhne des Staatspersonals nun wieder angepasst werden müssen. Die Kommission beantragt deshalb eine durchschnittliche Erhöhung der Löhne um 0,7 Prozent und Einmalprämien zur Abgeltung von besonderen Leistungen im Umfang von 0,3 Prozent der Lohnsumme.
Zur Entlastung der Gerichte beantragt die Kommission eine Million Franken zur Weiterführung von eigentlich befristeten Stellen. Mit diversen kleineren und grösseren Änderungsanträgen – so zum Beispiel einer Senkung der Grossratspauschale von 5‘000 Franken auf 4‘000 Franken – und der vom Regierungsrat beantragten Entnahme aus der Ausgleichsreserve schliesst das Budget 2015 gemäss Kommissionsantrag mit einem Überschuss von 2,75 Millionen Franken.
Auch für das Planjahr 2016 verlangt die KAPF von der Regierung, ein ausgeglichenes Budget vorzulegen.
Die Sammelvorlage für Verpflichtungskredite und Nachtragskredite 2014, II. Teil, wird dem Grossen Rat unverändert zur Annahme empfohlen.
Die drei Geschäfte gehen nun zur Stellungnahme an den Regierungsrat und sollen im Grossen Rat am 25. November 2014 und eventuell am 2. Dezember 2014 beraten werden.