Grossratskommission stimmt Stossrichtung der APK-Vorlage zu
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Beratungen abgeschlossen
Die grossrätliche nichtständige Kommission APK (NIKO APK) beantragt die Ausfinanzierung der Aargauischen Pensionskasse (APK) per 1.1.2008, unterstützt den Primatswechsel und bestätigt im Wesentlichen die Eckwerte für Leistungen, wie sie der Regierungsrat vorschlägt. Für die Besitzstandsregelung wird eine andere Methodik vorgeschlagen. Die Kosten für dieses Jahrhundertgeschäft betragen voraussichtlich 2.173 Mia. Franken (Anteil Kanton 1.643 Mia. Franken).
Unter dem Vorsitz von Grossrat Fredy Böni (SVP, Möhlin) hat die NIKO APK nach 11 Sitzungen und intensiven Diskussionen die Beratungen zum APK-Dekret am Montag abgeschlossen.
Ausfinanzierung wird unterstützt
Mit grosser Mehrheit unterstützt die Kommission die Ausfinanzierung der APK. Der Deckungsgrad soll auf 100 % gemäss BVG angehoben werden. Weiter benötigt die Kasse eine Wertschwankungsreserve von voraussichtlich 15 %, um ihre erfolgreiche Anlagestrategie weiterzuverfolgen und die notwendige Rendite erzielen zu können. Für die Ausfinanzierung der APK müssen insgesamt 1.726 Mia. Franken (Anteil Kanton, ohne Spitäler, 1.044 Mia. Franken) aufgebracht werden. Die Wertschwankungsreserve soll - wenn es nach der Kommissionsmehrheit geht - nicht à fond perdu, sondern im Betrag von voraussichtlich rund 1 Mia. Franken als sogenannte Arbeitgeberbeitragsreserve mit Verwendungsverzicht während 20 Jahren eingebracht werden. Damit wird die Grundlage geschaffen, um die Arbeitgeber von einer langfristig guten Geschäftsentwicklung der APK profitieren zu lassen, indem allfällige freie Mittel an sie zurückfliessen. Diese Mittel dürfen für Berufsvorsorge-Aufwendungen der Arbeitgeber verwendet werden.
Finanzierungskonzept
Die Ausgaben im Zusammenhang mit der APK-Vorlage werden über die Spezialfinanzierung Sonderlasten abgewickelt. Grundlage dafür ist das Gesetz Sonderlasten. Die NIKO APK erklärte sich mit dem Konzept grundsätzlich einverstanden. Sie verzichtete aber auf die konkrete Verflechtung der APK-Vorlage mit dem Verkauf von Beteiligungen, insbesondere der AKB, wie sie in der Botschaft des Regierungsrats vorgesehen ist. So wurde im Kommissionsantrag auf sämtliche Äusserungen bezüglich Verkauf von Beteiligungen und Eigentümerstrategie konsequent verzichtet. Sollten spätere Entscheidungen, unabhängig vom APK-Dekret, zu den erwähnten Beteiligungserlösen führen, wären sie jedoch der Spezialfinanzierung Sonderlasten zuzuweisen.
Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat
Mehrheitlich sprach sich die NIKO APK für den Wechsel zum Beitragsprimat aus. Begrüsst wurde insbesondere die Flexibilität und Transparenz des Beitragsprimats. Die Kasse soll das Risiko einer allenfalls fehlenden Rendite nicht alleine tragen müssen. Seitens der Vertreter und Vertreterinnen der Ratslinken wurde der Wechsel stark kritisiert, weil er einen Verzicht auf die Leistungsgarantie und damit eine Verschlechterung für die Versicherten bedeute.
Neues Berechnungsmodell für Besitzstand
Von zentraler Bedeutung war für die Kommission auch die Ausgestaltung des Besitzstandes. Sie einigte sich auf ein neues Berechnungsmodell, das sowohl Alter wie auch Dienstalter in einer Mischrechnung angemessen berücksichtigt, wobei ein Mindest-Dienstalter von 3 Jahren vorausgesetzt wird. Mit dem neuen Modell sollen Härtefälle minimiert werden. Zudem werden langjährige Mitarbeitende mittleren Alters dank des neuen Modells Anspruch auf eine (teilweise) Besitzstandswahrung erhalten. Stark umstritten war in der Kommission, wie viel Mittel für die Besitzstandswahrung zur Verfügung gestellt und wie grosszügig die Lösung für die Mitarbeitenden des Kantons ausgestaltet werden soll. Ein Antrag auf Gewährung des vollen Besitzstandes wurde abgelehnt. Die Kosten für die gewählte Besitzstandswahrung betragen rund 300 Mio. Franken.
Eckwerte bestätigt
Sehr positiv aufgenommen wurden die verbesserten Leistungen im Todesfall und bei Invalidität. Betreffend der Altersleistungen wurde die Höhe des Leistungsziels kontrovers diskutiert. Ein Antrag auf Senkung des Leistungsziels von 65 auf 60 % des versicherten Lohnes wurde nur knapp abgelehnt. Dem neuen Pensionierungsalter von 65 Jahren wurde mehrheitlich zugestimmt, der Antrag auf 63 Jahre unterlag. Das neue, leicht veränderte Verhältnis der Beiträge von 60 % (Arbeitgeber) zu 40 % (Arbeitnehmer) wurde gutgeheissen, der Antrag auf Beitragsparität wurde jedoch nur knapp abgelehnt.
Begrüsst wurde die Regelung, wonach für bestimmte Berufsgruppen Zusatzvorsorgepläne möglich sind, d.h. zusätzliche Leistungen versichert werden können. Angeschlossene Arbeitgeber können zwischen dem Kernplan des Kantons und alternativen Vorsorgeplänen wählen.
Teuerungszulagen auf Renten neu geregelt
Bisher bezahlte der Kanton Teuerungszulagen aus der ordentlichen Staatsrechnung. Die bereits gewährten Teuerungszulagen werden ab 1.1.2008 durch die APK ausgerichtet. Die Kommission stimmte der Finanzierung des dafür notwendigen Deckungskapitals ohne Gegenstimme zu. Künftige Rentenanpassungen sind möglich, sofern die APK genügend Mittel erwirtschaften kann. Überschüsse sollen in erster Linie für Rentenanpassungen und in zweiter Priorität zugunsten der Arbeitgeberbeitragsreserve verwendet werden.
Angeschlossene Institutionen und Gemeinden
Nach dem Willen der Kommission soll der Regierungsrat wie beantragt ermächtigt werden, fremde Gelder in der Höhe von 682 Mio. Franken aufzunehmen. Gemeinden und angeschlossene Institutionen sollen von den guten Konditionen des Kantons profitieren: nach Bedarf sollen sie günstige, langfristige Darlehen des Kantons zur Finanzierung ihrer Aufwendungen betreffend dem APK-Dekret erhalten können.
Ausfinanzierung der Deckungslücke der SpitalaktiengesellschaftenVerabschiedet hat die NIKO APK auch die Vorlage des Regierungsrats zur Ausfinanzierung der Deckungslücke der Spitalaktiengesellschaften, was 152 Mio. Franken ausmacht.