Grossratskommission stimmt neuem Finanzrecht zu
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Die Revision des Gesetzes über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen (GAF) gelangt im Herbst an den Grossen Rat
Die vorberatende Kommission unterstützt mehrheitlich die wesentlichen Neuerungen der Vorlage. Sie beantragt dem Grossen Rat jedoch zahlreiche Präzisierungen.
Nach sechs intensiven Sitzungen der nichtständigen Kommission "Weiterentwicklung Führungsinstrumente" (NIKO) unter dem Vorsitz von Patrick Gosteli, Kleindöttingen, konnten die Beratungen zum Gesetz über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen (GAF) abgeschlossen werden. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage von der Kommission in erster Beratung mit 8 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen gutgeheissen. Der Einführung des Harmonisierten Rechnungsmodells 2 (HRM2), der Beibehaltung der Schuldenbremse und der Verankerung der Ausgleichsreserve wurde mehrheitlich zugestimmt.
Anpassung der Führungsinstrumente
Das GAF ist für den Grossen Rat ein äusserst wichtiges Gesetz, geht es doch insbesondere um die Grundlagen für das kantonale Budget, den Aufgaben- und Finanzplan und um die Rechnungslegung. Daher nahm sich die Kommission viel Zeit für eine gründliche Beratung und beantragt dem Plenum zahlreiche Präzisierungen. Wichtig ist für den Grossen Rat, welche Informationen ihm als Grundlage für die Steuerung der Finanzen zur Verfügung stehen. Die Kommission legt daher Wert darauf, dass der Rat die Grundsätze für das neue Management-Informations-System selbst definieren kann und schlägt vor, diese in einem Dekret anstatt auf Verordnungsstufe zu regeln. Auch die Aufgabenbereiche, nach welchen die Verwaltung gesteuert wird, soll der Grosse Rat weiterhin in einem Dekret festlegen können.
Ein Ziel der Vorlage ist es, die Führungsinstrumente im Sinne einer wirkungsorientierten Steuerung von Aufgaben und Finanzen zu verbessern. Während ein Teil der Kommission Verbesserungen erkennt und diese begrüsst, befürchten andere Kommissionsmitglieder, dass die Schwierigkeiten nicht ausgeräumt werden können und sich die Steuerungsmöglichkeiten für den Rat im Budgetprozess nicht verbessern. Die Erfahrungen mit den neu gestalteten Instrumentarien bleiben abzuwarten.
Neues Kreditrecht
Dem neuen Kreditrecht wurde zugestimmt. Die Kreditkompetenz für den Regierungsrat beträgt wie von diesem beantragt 2 Millionen Franken. Zu Diskussionen führten die Grundsätze der Berechnung, wobei die Vorschläge des Regierungsrats schliesslich angenommen wurden. Eine Präzisierung erfolgte dahingehend, dass die beiden Aufgabenbereiche der anderen Staatsgewalten "Grosser Rat" und "Rechtsprechung" analog zum Regierungsrat eine eigene Kompetenz für Kredite behalten sollen (Kompetenzhöhe 500'000 Franken beziehungsweise 750'000 Franken). Ebenfalls zu Diskussionen führte die Zuständigkeit des Regierungsrats für eine vorzeitige Kreditfreigabe bei dringenden Massnahmen. Die Kommission betonte, dass der Regierungsrat von dieser Möglichkeit nur in absoluten Ausnahmenfällen Gebrauch machen solle und präzisierte auch diese Bestimmung.
In der zweiten Beratung wird den noch vorzulegenden Dekreten eine grosse Bedeutung zukommen.
Das Geschäft wird voraussichtlich am 22. November 2011 im Grossen Rat traktandiert.