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Grossratskommission mit Anpassung des Richtplans in Gontenschwil nicht einverstanden :
Kredit für Auenrenaturierung in Rietheim genehmigt

Die Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) hat an ihrer Sitzung vom 14. Juni 2012 die Änderung des Richtplans für eine Erweiterung der Industriezone "Mättenfeld" in Gontenschwil abgelehnt.

Die Gemeinde Gontenschwil möchte die Industriezone im Gebiet "Mättenfeld" erweitern. Damit soll der Fortbestand von in der Gemeinde ansässigen Betrieben gesichert werden. Die Gemeinde wünscht eine möglichst rasche Lösung. Deshalb soll die Industriezone vor der laufenden Gesamtrevision der Nutzungsplanung erweitert werden. Die Mitglieder der Kommission kritisierten insbesondere den durch die Einzonung verursachten Verlust von 2,47 Hektaren Fruchtfolgeflächen. Die Kommission lehnte den Antrag des Regierungsrats mit knapper Mehrheit ab. Sie beantragt, dass die Gemeinde im Rahmen ihrer Nutzungsplanungsrevision das durch diese Richtplananpassung verlorene Landwirtschaftsland gemeinde-intern vollständig kompensieren soll. Auf eine Erweiterung des Siedlungsgebietes sei zu verzichten.

Auenrenaturierung Rietheim

Der Kanton Aargau ist aufgrund des Richtplans und der Auenverordnung des Bundes verpflichtet, die Rheinauen in Rietheim zu renaturieren. Das Projekt ist ein wichtiger Bestandteil des Auenschutzparks Aargau. Die Kommission UBV bedauerte zwar auch hier den resultierenden Verlust an Fruchtfolgeflächen, genehmigte aber den vom Regierungsrat beantragten Kredit deutlich.

Die Vorlagen werden voraussichtlich am 3. Juli 2012 beziehungsweise am 21. August 2012 im Grossen Rat beraten.

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