Grossratskommission lehnt Teile der Cassis-de-Dijon-Vorlage ab
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Keine Änderung der Kantonsverfassung
Die Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) hat die Beratungen der Vorlage zur Binnenmarktliberalisierung und Deregulierung in erster Lesung abgeschlossen. Dabei wird die Änderung der Kantonsverfassung mit der Verankerung des sogenannten Cassis-de-Dijon-Prinzips als auch die Abschaffung des Fähigkeitsausweises für Wirte abgelehnt.
An ihrer Sitzung vom 30. März 2007 hat die grossrätliche Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) unter dem Vorsitz von Hansjörg Knecht (Leibstadt) die Beratung der Vorlage zur Binnenmarktliberalisierung und Deregulierung in erster Beratung verabschiedet. Gemäss Regierungsbotschaft sollen die kantonsrechtlichen Zutrittsbeschränkungen zum Wirtschaftsmarkt des Kantons Aargau weitgehend fallen. Die in andern Kantonen, in den EFTA-Staaten und in der EU zugelassenen Produkte, Dienstleistungen und Berufe sollen grundsätzlich auch im Kanton Aargau ohne zusätzliche Schranken angeboten bzw. ausgeübt werden dürfen (Cassis-de-Dijon-Prinzip), was zu einer weitgehenden Binnenmarktliberalisierung führen soll.
Keine Grundsatznorm betreffend Marktzutritt in der Kantonsverfassung
Die beantragte Änderung der Kantonsverfassung wird in der Kommission klar abgelehnt. Dabei wird vor allem die einseitige Marktöffnung ohne Einräumung des Gegenrechts kritisiert. Die Wirtschaft stellt sich dem Wettbewerb. Dieser soll aber für alle nach den gleichen Regeln ablaufen. Demzufolge sind auch die weiteren Schritte auf Bundesebene abzuwarten. Ein Alleingang des Kantons Aargau trägt lediglich zu Rechtsunsicherheiten bei.
Fähigkeitsausweis für den Wirteberuf soll beibehalten werden
Mit dem gastgewerblichen Fähigkeitsausweis soll sichergestellt werden, dass jeder angehende Gastwirt die erforderlichen Kenntnisse über Hygiene und die zur Betriebsführung massgeblichen Rechtsvorschriften besitzt. Abweichend vom Vorschlag der Regierung lehnt die Kommission die Abschaffung des Fähigkeitsausweises ab. Inhaber eines Gastronomiebetriebes haben eine hohe Verantwortung. Fundierte Kenntnisse im Hygiene- und Lebensmittelbereich sind zwingende Voraussetzungen vor allem auch in einem Metier mit vielen branchenfremden Neueinsteigern.
Abschaffung der Berufsübungsbewilligung für Lehrpersonen und erweiterte Zulassung des Pfandleihgewerbes
Die für die Ausübung des Lehrberufes zusätzlich zu den verlangten Ausbildungsabschlüssen erforderliche Berufsausbildungsbewilligung (BAB) kann abgeschafft werden. Die Kommission folgt hier der Linie des Regierungsrates, da der Zweck der BAB ohne diese auch zu erreichen ist. Ebenso unterstützt wird eine Zulassung der Ausübung des Pfandleihgewerbes durch private Personen. Da solche Darlehen durch Vermögenswerte der Betroffenen gesichert sind, besteht die Gefahr der sozialpolitisch heiklen Komponente der Überschuldung nicht.
Voraussichtlich wird die Vorlage über die Binnenmarktliberalisierung und Deregulierung im Grossen Rat im Mai 2007 beraten.