Grossratskommission genehmigt Jahresbericht 2007 der Sozialversicherung Aargau (SVA)
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Jahresbericht und Jahresrechnung 2007 der Sozialversicherung SVA Aargau
Die grossrätliche Kommission für Gesundheit und Sozialwesen (GSW) nimmt den Jahresbericht und die Jahresrechnung 2007 der Sozialversicherung Aargau mit Genugtuung zur Kenntnis. Demographiebedingt stieg die Zahl der AHV-Rentner weiter.
Begünstigt durch die gute Konjunktur- und Arbeitsmarktlage sank dagegen die Zahl der IV-Renten, dies auch als Folge der eingeleiteten und mit der 5. IV-Revision verstärkten Massnahmen.Gemäss den Erläuterungen von Direktorin Bergita Kayser Schmutz unternimmt die SVA Aargau grosse Anstrengungen im Qualitätsmanagement, um sich dem sich wandelnden gesetzlichen Umfeld, den hohen Anforderungen und Erwartungen der Kundschaft sowie der grossen Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit zu stellen. Trotz all dieser Bemühungen empfinden die Kunden, die betroffenen Amtsstellen und andere in den Anmeldeprozess integrierte Personenkreise die Behandlungsdauer oftmals zu träge und langwierig. Die Kommission für Gesundheit und Soziales unterstützt das strategische Ziel, Kunden so zeitnah wie möglich über den aktuellen Verfahrensstand zu orientieren, mit Nachdruck.
Über 120 000 Bewohnerinnen und Bewohner des Kantons erhalten eine Alters- und Hinterlassenenrente. Rund die Hälfte der Personen bekommt diese durch die SVA Aargau. Im Jahr 2007 wurden Leistungen aller Sozialwerke im Betrag von 1 665 441 139 Franken ausgerichtet, was einem Zuwachs von 6,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht.
Die Informationskampagne des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements gegen die Schwarzarbeit hat vermehrt zu Anfragen geführt. Angesprochen wurden dabei auch geringe Arbeitsverhältnisse, wie sie zum Beispiel in Privathaushalten regelmässig vorkommen. Konkret bedeutet das, dass alle Hausangestellte angemeldet werden müssen. Zur Erleichterung des administrativen Aufwands für die Arbeitgeber wird ein vereinfachtes Abrechnungsverfahren angeboten. (Informationen unter www.sva-ag.ch)
Die grossrätliche Kommission nimmt davon Kenntnis, dass die heute 11-stellige AHV Nummer aus datenschutzrechtlichen Gründen und weil nicht mehr jeder Person eine eindeutige AHV-Nummer zugeordnet werden kann, durch eine 13-stellige AHV-Nummer abgelöst wird. Die Ablösung erfolgt per 1. Juli 2008. Weder AHV-Beitragspflichtige noch Rentenbezüger müssen aktiv werden. Die neue AHV-Nummer wird automatisch mitgeteilt und der neue Ausweis zugestellt.
Die 5. IV-Revision bringt neben Massnahmen zur Früherfassung und Frühintervention auch bessere Möglichkeiten zur Integration behinderter Personen in den Arbeitsmarkt. Die Ergebnisse, welche während der Pilotphase 2007 eingeleitet wurden, stimmen für die Zukunft optimistisch. Die Kommission Gesundheit und Soziales hat den Jahresbericht und die Jahresrechnung 2007 einstimmig genehmigt.