Grossratskommission genehmigt finanzielle Entlastungsmassnahmen für den Kanton mit Abstrichen
An ihrer Sitzung vom 25. April 2014 hat die Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) den vom Regierungsrat vorgeschlagenen Massnahmen zur Entlastung der Kantonsfinanzen in ihrem Arbeitsbereich nur teilweise zugestimmt.
Die Kommission UBV hat an ihrer Sitzung vom 25. April 2014 die vom Regierungsrat vorgeschlagenen Massnahmen in ihrer Zuständigkeit intensiv beraten. Sie stimmte in der Folge einer Mehrheit der Sparvorschläge zu. Andere Entlastungsmassnahmen lehnten die Kommissionsmitglieder hingegen mehrheitlich ab. Es handelt sich dabei um die Verrechnung von Anfragen für die Behandlung von Bauge-suchen, den Verzicht auf Reduktion der Grundwassernutzungsgebühr für Körperschaften, die Gebührenerhöhung für die Nutzung und Inanspruchnahme der öffentlichen Oberflächengewässer und die Reduktion Beiträge Forstreviere. Die Kommission lehnt Verschiebungen und Gebührenerhöhungen ab. Dies seien keine Sparmassnahmen. Die Erhöhung Gemeindeanteil Wasserbau soll nach dem Willen der Kommissionsmehrheit auf 60 Prozent beschränkt bleiben. Daneben erteilten die Kommissionsmitglieder dem Regierungsrat zahlreiche Prüfungsaufträge. Die Kommission UBV stimmte dem Gesetz und dem Dekret über die Umsetzung der Leistungsanalyse mit 9 zu 4 beziehungsweise mit 9 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung zu.
Die Kommission UBV war grossmehrheitlich der Ansicht, dass einzelne in der Sammelvorlage enthaltene Entlastungsmassnahmen im Falle eines Referendums dazu führen könnten, dass das gesamte Paket abgelehnt wird. Sie stellte deshalb mit 11 zu 2 Stimmen den Antrag, den Regierungsrat aufzufordern, die Sammelvorlage im Hinblick auf die zweite Lesung im Grossen Rat in der Form von Einzelvorlagen zu präsentieren.
Im Sinne einer Meinungsäusserung/Konsultativabstimmung forderte eine Mehrheit der Kommissionsmitglieder am Ende den Regierungsrat zudem auf, auf die Entnahme aus der Strassenkasse von 5 Millionen Franken zugunsten des Departements DVI zu verzichten.
Die Kommission UBV hat somit die Beratung der Leistungsanalyse beendet. Die entsprechenden Ergebnisse und Anträge werden an die Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) weitergeleitet. In den kommenden Wochen prüft die KAPF, als federführende Kommission, sämtliche Massnahmen der Leistungsanalyse aus finanzpolitischer Sicht. Die KAPF ist berechtigt, Stellungnahmen zu den Kommissionsanträgen oder weitere Anträge zuhanden des Ratsplenums zu verabschieden. Die erste Beratung der Leistungsanalyse im Grossen Rat erfolgt voraussichtlich am 24. Juni 2014 und 1. Juli 2014.