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Grossratskommission genehmigt Festlegung des Siedlungsgebiets im Richtplan :
Verzicht auf Siedlungsbegrenzungslinien

Die Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung des Grossen Rats (UBV) hat an ihrer Sitzung vom 20. Februar 2015 die Richtplananpassung für die Festsetzung des Siedlungsgebiets im Kanton Aargau beraten. Sie folgte dabei den Vorschlägen des Regierungsrats mit wenigen Änderungen.

Das neue Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) verpflichtet die Kantone, ihr Siedlungsgebiet bis 2040 abschliessend festzulegen. Die Kommission UBV diskutierte an ihrer Sitzung den Entwurf des Regierungsrats für eine entsprechende Anpassung des Richtplans umfassend. Eine Mehrheit der Kommissionsmitglieder akzeptierte die vom Regierungsrat vorgeschlagene Gesamtgrösse des Siedlungsgebiets im Kanton. Sie verzichtete mit 7 zu 5 Stimmen bei einer Enthaltung auf eine Aufnahme des Gebiets "Buechrai" in Würenlos. Die Kommission UBV lehnte zudem mit 8 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung die von Regierungsrat beantragte Aufnahme der Gebiete "Nüechtler" und "Unterhag" in Brugg mit einer Fläche von insgesamt 4,4 Hektaren ins Siedlungsgebiet ab. Gleichzeitig soll die für Wohnschwerpunkte im Kanton zur Verfügung stehende, örtlich nicht zugeordnete Fläche um 4,4 Hektaren vergrössert werden. Damit bleibt die Grösse des zur Verfügung stehenden Siedlungsgebiets gegenüber dem Entwurf des Regierungsrats unverändert.

Eine Mehrheit der Kommissionsmitglieder war der Ansicht, dass nach der Festsetzung des Siedlungsgebiets im kantonalen Richtplan auf das Instrument der Siedlungsbegrenzungslinien verzichtet werden kann. Mit 8 zu 5 Stimmen entschied die Kommission UBV deshalb, dem Grossen Rat die Streichung des entsprechenden Richtplankapitels zu beantragen.

Mit diesen Änderungen stimmte die Kommission UBV dem Entwurf des Regierungsrats einstimmig zu. Die Vorlage wird voraussichtlich im März 2015 im Grossen Rat behandelt.

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