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Grossratskommission genehmigt das Budget 2009 sowie den Aufgaben- und Finanzplan :
Senkung der kantonalen Steuern von 94 auf 90 % beantragt

Die grossrätliche Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) schliesst ihre Budgetberatungen mit einem positiven Budgetüberschuss von 3.99 Mio. Franken. Die Planjahre 2010–2012 werden mit Änderungen und einer Auflage genehmigt.

Nach den Beratungen der Fachkommissionen und ihren Detailberatungen konnte die KAPF, unter dem Vorsitz von Herbert H. Scholl, Zofingen, die Budgetberatungen abschliessen. Budget und Planjahre wurden mehrheitlich genehmigt. Der positive Budgetüberschuss beträgt neu 3.999 Mio. Franken (anstatt 16.325 Mio. Franken). Als wichtigster Antrag an das Plenum wurde die Senkung der einfachen Kantonssteuer von 94 auf 90 % mit knapper Mehrheit gutgeheissen. Weiter hat sich die KAPF mit den möglichen Auswirkungen der Finanzkrise befasst.

Steuern

Der Antrag der Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben, den Staatssteuerfuss um 4 Prozentpunkte auf 90 % zu senken, führte in der KAPF zu einer intensiven und kontroversen Diskussion. Dem Antrag wurde mit knapper Mehrheit zugestimmt. Mit der Steuersenkung will die Mehrheit der KAPF ein positives Zeichen für die Aargauer Bevölkerung setzen sowie die Investitions- und Konsumentenstimmung günstig beeinflussen. Es resultieren für 2009 Mindereinnahmen von 56 Mio. Franken. Um ein Defizit zu vermeiden, hat die KAPF beschlossen, die Einlage in die Spezialfinanzierung Sonderlasten um 35 Mio. auf 45 Mio. Franken zu reduzieren. Aus Sicht der Antragsgegner ist der Zeitpunkt für eine Steuerfusssenkung schlecht gewählt, da die Auswirkungen der Steuerreform und auch die künftige wirtschaftliche Entwicklung nicht genau voraussehbar seien. Zudem führe der Antrag dazu, dass die Sonderlasten nicht wie geplant abgebaut werden könnten. Spitalsteuer und Finanzausgleichssteuer bleiben unverändert auf 15 % bzw. 0 %.

Prozentuale Lohnerhöhung

Die Vertreterinnen und Vertreter der Ratslinken beantragten, die durchschnittliche prozentuale Lohnerhöhung auf 5.2 % festzulegen. Der Antrag unterlag jedoch deutlich. Die Kommission folgte dem Antrag des Regierungsrats, welcher eine Lohnerhöhung von 2.8 % vorsieht.

Detailanträge in den Aufgabenbereichen

Die KAPF beantragt in den Aufgabenbereichen einige Korrekturen, schliesst sich aber im Wesentlichen den Anträgen des Regierungsrats sowie den Änderungsanträgen der Fachkommissionen an.

Weitere Entwicklung; Planjahre 2010 bis 2012
Die KAPF geht derzeit davon aus, dass für das Budgetjahr 2009 keine besonderen Massnahmen im Zusammenhang mit der Finanzkrise erforderlich sind. Auch wird für die Rechnung 2008 nach wie vor mit einem sehr guten Abschluss, einem Überschuss von rund 80 Mio. Franken, gerechnet. Die Lage müsse jedoch für das Jahr 2010 neu geprüft werden. Die Planjahre wurden daher mit der Auflage genehmigt, die volkswirtschaftlichen Annahmen auf den nächsten Aufgaben- und Finanzplan hin zu aktualisieren und dabei ein Defizit im Budget 2010 zu vermeiden.

Das Budget 2009 sowie der Aufgaben- und Finanzplan 20092012 werden im Grossen Rat am 2. Dezember 2008 traktandiert, wobei der Rat den Lohnbeschluss bereits am 25. November 2008 fällen wird.

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