Grossratskommission genehmigt Änderung des Steuergesetzes
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Freigrenze von 10'000 Franken beim Feuerwehrsold bleibt
Die Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) genehmigt in zweiter Beratung die Anpassungsvorschläge des Regierungsrats zur Harmonisierung des Steuergesetzes mit dem Bundesrecht.
Wie schon in der ersten Beratung stiess der Gesetzesentwurf für ein harmonisiertes Steuergesetz in der Kommission VWA auf breite Zustimmung. Im Gegensatz zur ersten Beratung gaben die Bemessungsgrundlage bei der Besteuerung nach dem Aufwand (Pauschalbesteuerung) und die abzugsfähigen Weiterbildungskosten zu keinen Diskussionen mehr Anlass. Einzig die vom Grossen Rat in erster Beratung beschlossene Erhöhung der Freigrenze beim Feuerwehrsold auf 10'000 Franken wurde noch einmal diskutiert. Am Ende folgte die Kommission aber ohne Anpassungen den Anträ-gen des Regierungsrats und genehmigte den Gesetzesentwurf einstimmig.
Der Grosse Rat wird die Vorlage voraussichtlich im August 2015 behandeln.