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Grossratskommission gegen Richtplananpassung für Golfplatzprojekt Gnadenthal :
Zustimmung zum Zusatzkredit für die Sanierung der Seetalbahn

Die Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) des Grossen Rats spricht sich grossmehrheitlich gegen die vom Regierungsrat beantragte Anpassung des Richtplans zur Festsetzung des Golfplatzes Gnadenthal in Niederwil aus.

Die Realisierung des Golfplatzes im Gnadenthal würde den – zumindest vorübergehenden – Verlust von rund 34 Hektaren besten Ackerlands bedeuten. Heute wird auf der Fruchtfolgefläche intensiv Acker- und Gemüsebau betrieben. Dieser Verlust an Kulturland ist der wichtigste Grund für die Ablehnung des Vorhabens durch die Kommissionsmehrheit. Das Golfplatzprojekt soll in einer der schönsten Landschaften des Kantons Aargau umgesetzt werden. Die für den Bau eines Golfplatzes nötigen Geländeanpassungen erachten viele UBV-Mitglieder als unzulässigen Eingriff in eine geschützte Landschaft. Eine Mehrheit der Kommissionsmitglieder ist zudem skeptisch, dass tatsächlich ein ausreichendes öffentliches Interesse an der Realisierung des Golfplatzes vorhanden ist.

Für das Projekt spricht, dass die beanspruchte Fläche später wieder rückgeführt werden kann und deshalb für die landwirtschaftliche Produktion nicht dauerhaft verloren ist. Auf einem Drittel der geplanten Gesamtfläche des Golfplatzes sind ausserdem naturnahe Zonen und Biotope vorgesehen. Gegenüber der heutigen intensiven landwirtschaftlichen Nutzung würde also eine ökologische Aufwertung erreicht. Die Kommissionsmehrheit lässt sich von dieser Argumentation nicht überzeugen. Eine Rückführung der durch den Golfplatz beanspruchten Fläche sei wenig wahrscheinlich. Eine ökologische Aufwertung lasse sich zudem auch auf einem anderen Weg erreichen.

Eine Kommissionsminderheit will die Gemeinde Niederwil im Rahmen des Nutzungsplanungs- und des nachfolgenden Baubewilligungsverfahrens selbst über das Golfplatzprojekt entscheiden lassen. Die grundsätzlichen Voraussetzungen für einen Richtplaneintrag seien erfüllt. In der Schlussabstimmung setzten sich die Gegner des Vorhabens aber durch.

Klares Ja zum Zusatzkredit für die Sanierung der Seetalbahn.

Der Zusatzkredit zur Deckung der auf den Kanton Aargau entfallenden Mehrkosten für die Sanierung der Seetalbahn ist in der Kommission UBV unbestritten und wird einstimmig genehmigt. Die Kommissionsmitglieder stimmen auch dem vom Regierungsrat vorgelegten Schlüssel zur Verteilung der auf die Gemeinden entfallenden Kosten ohne Gegenstimme zu.

Die Vorlage wird voraussichtlich im April 2020 im Grossen Rat behandelt.

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