Grossratskommission für Revision der Strassengesetzgebung
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Zustimmung zur Neuregelung der Gemeindebeiträge an Kantonsstrassen
Die grossrätliche Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) stimmt an ihrer ersten Sitzung der neuen Legislaturperiode dem Revisionsvorschlag des Regierungsrats mit grosser Mehrheit zu.
Das revidierte Strassengesetz regelt den Bau, Unterhalt, Betrieb und die Finanzierung der Kantonsstrassen und der damit verbundenen Verkehrsanlagen von kantonalem Interesse. Die Mitglieder der Kommission UBV unterstützen grundsätzlich die vom Regierungsrat vorgelegten Neuerungen. Insbesondere begrüssen sie die Einführung einheitlicher Gemeindebeiträge von 35 Prozent an Bau und Unterhalt der Innerortsstrecken und damit die Eliminierung des bisher in diesem Bereich vorhandenen indirekten Finanzausgleichs. Positiv aufgenommen wurde in diesem Zusammenhang, dass gegenüber der Anhörungsvorlage das Inkrafttreten des revidierten Strassengesetzes um ein Jahr auf den 1. Januar 2022 vorverlegt werden soll. Damit könne verhindert werden, dass die Gemeinden Investitionen aufschieben, bis der für sie günstigere Kostenteiler zwischen Kanton und Gemeinden in Kraft ist.
Eine Mehrheit der Kommission UBV unterstützt einen Antrag an den Grossen Rat, dass für Radrouten im Ausserortsbereich, die nicht Bestandteil von Gemeindestrassen sind, entgegen der Vorlage des Regierungsrats der Kanton den Unterhalt übernimmt. Damit soll verhindert werden, dass Gemeinden den Unterhalt von Radrouten finanzieren müssen, zu denen sie keinen richtigen Zugang haben. Zu intensiven Diskussionen führte zudem, dass künftig das Eigentum an der Strassenbeleuchtung entlang von Kantonsstrassen an den Kanton übergehen soll. Für einen Teil der Kommissionsmitglieder führt diese Regelung zu unnötigen Komplikationen. Eine Kommissionsmehrheit stimmt der Übernahme der Strassenbeleuchtungen durch den Kanton zu, fordert aber, dass der Übergang innerhalb von zehn Jahren nach Inkrafttreten der Regelung erfolgen soll. Eine Kommissionsminderheit beantragte zudem einen Verzicht auf die vom Regierungsrat vorgeschlagene Möglichkeit zur Höherverschuldung der Strassenkasse. Dieser Vorschlag wurde von der Kommissionsmehrheit genauso abgelehnt wie die Forderung, dass künftig 100 Prozent des Kantonsanteils aus der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe in die Strassenkasse fliessen sollen.
Die Vorlage wird voraussichtlich im März 2021 im Grossen Rat behandelt.