Grossratskommission für indirekten Gegenvorschlag zur Gewässer-Initiative
:
Zustimmung zur Teiländerung des Baugesetzes
Die Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) des Aargauer Grossen Rats spricht sich im Grundsatz für den indirekten Gegenvorschlag des Regierungsrats zur Aargauer Volksinitiative "Gewässer-Initiative Kanton Aargau – Mehr lebendige Feuchtgebiete für den Kanton Aargau" aus. Die UBV-Mitglieder stimmen auch der Anpassung des Baugesetzes für eine höhere Entschädigung für Kulturland im Enteignungsfall zu.
Die Volksinitiative für mehr lebendige Feuchtgebiete für den Kanton Aargau verlangt, dass Kanton und Gemeinden zum Schutz und zur Vernetzung des Lebensraums Wasser dafür sorgen, dass innert 20 Jahren die zur Sicherung und Stärkung der Biodiversität erforderlichen Feuchtgebiete geschaffen werden. Der Regierungsrat lehnt diese Initiative ab und unterbreitet stattdessen einen indirekten Gegenvorschlag. Dieser sieht bis zum Jahr 2060 die Wiedervernässung von Flächen im Umfang von 1'000 Hektaren vor. Als Zwischenziel sollen bis zum Jahr 2040 Flächen im Umfang von 750 Hektaren wiedervernässt werden, davon rund 300 Hektaren im Wald, 280 Hektaren im Landwirtschaftsgebiet und 170 Hektaren im Siedlungsgebiet. Zur Ausarbeitung der Grundlagen, für Pilotprojekte, das Erstellen eines Monitoringkonzepts und für die Durchführung von Wirkungskontrollen beantragt der Regierungsrat einen Verpflichtungskredit von 4 Millionen Franken.
Die Mitglieder der Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) begrüssen, dass die Teilnahme an dem vom Regierungsrat beantragten Programm zur Schaffung von Feuchtgebietsflächen freiwillig bleiben soll. Sie monieren allerdings teilweise, dass die regierungsrätliche Botschaft kaum Angaben zu den Kosten der im Rahmen des Naturschutzprogramms Wald, des Programms Naturschutz 2030 und von Labiola umzusetzenden konkreten Wiedervernässungsmassnahmen enthält. Eine Kommissionsmehrheit beantragt dem Grossen Rat die Zustimmung zum indirekten Gegenvorschlag des Regierungsrats, setzt jedoch voraus, dass das Initiativkomitee im Gegenzug die Volksinitiative zurückzieht.
Höhere Entschädigung für Kulturland im Enteignungsfall
Im Enteignungsfall sollen die Eigentümerinnen und Eigentümer von Kulturland künftig das Dreifache des Schätzwerts als Entschädigung erhalten. Von dieser Erhöhung der Entschädigung sollen alle profitieren, die zugunsten von kantonalen Projekten auf Kulturland verzichten oder verzichten müssen. Die Mitglieder der Kommission UBV stimmen dem Vorschlag des Regierungsrats zur entsprechenden Anpassung des Baugesetzes und damit der Übernahme des Grossratsbeschlusses aus der ersten Beratung zu und beantragen dem Grossen Rat Eintreten und Zustimmung zur Vorlage.
Die Geschäfte werden voraussichtlich im September 2024 im Grossen Rat behandelt.