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Grossratskommission für eine Verminderung der Fruchtfolgeflächen zugunsten der Umfahrung Mellingen :
Waldgesetzänderung und Kreditverlängerung für Sondermülldeponie Kölliken genehmigt

Die Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) stimmt der Richtplananpassung für eine Verminderung der Fruchtfolgeflächen durch die Umfahrung Mellingen zu.

Die Mitglieder der Kommission UBV sind mehrheitlich von der Wichtigkeit der Umfahrung von Mellingen überzeugt. Der Verlust der Fruchtfolgeflächen wurde aber allgemein bedauert und die vom Regierungsrat vorgeschlagene Lösung teilweise kritisiert. So würden einige Kommissionmitglieder eine Tunnelvariante vorziehen. Andere erachten es als problematisch, dass der Umweltschutz einmal mehr auf Kosten der Fruchtfolgeflächen gehen soll. Zudem wurde beanstandet, dass die Abschnitte 1 und 2 der Umfahrung dem Grossen Rat nicht getrennt vorgelegt wurden. Die Ortsdurchfahrt von Mellingen ist heute durch ein Verkehrsaufkommen von durchschnittlich 15'400 Fahrzeugen pro Tag belastet. Nach einer Projektänderung wird der Bau der Umfahrung den Verlust von 4,34 Hektaren Fruchtfolgeflächen zur Folge haben. Das ursprüngliche Projekt, sah eine Reduktion um 2,7 Hektaren vor. Die Projektänderung wurde aufgrund eines Gutachtens der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission nötig. Die Kommission UBV stimmte am Ende der vom Regierungsrat beantragten Richtplananpassung grossmehrheitlich zu.

Einführung statischer Waldgrenzen gutgeheissen

In der Kommission UBV blieb unbestritten, dass die Einführung statischer Waldgrenzen mehr Rechtssicherheit schafft. Heute werden Flächen, auf denen sich Bäume entwickeln, nach 15 Jahren zu Wald. Dies führt vor allem im Bereich der Raumplanung zu Rechtsunsicherheit. Künftig soll deshalb die Waldgrenze fest bleiben. Eine Mehrheit der Kommissionsmitglieder ist überzeugt, dass die Waldeigentümer und die Landwirte mit keinen negativen Folgen rechnen müssen. Auch die Auswirkungen auf die Umwelt beurteilt die Kommission UBV mehrheitlich als neutral. Die UBV-Mitglieder stimmten der Vorlage mit grosser Mehrheit zu.

Kreditverlängerung für die Sondermülldeponie Kölliken

Bis Ende 2020 soll die Gesamtsanierung der Sondermülldeponie Kölliken abgeschlossen sein. Darauf folgt die Nachsorgephase, die bis ins Jahr 2028 dauern soll. Der vom Grossen Rat gesprochene Kredit von insgesamt 282 Millionen Franken für die Gesamtsanierung wird voraussichtlich nicht vollständig beansprucht. Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat deshalb, den Kredit zu verlängern um daraus den auf den Kanton Aargau entfallenden Teil der Nachsorgekosten zu finanzieren. Die Kommission UBV stimmte diesem Antrag einstimmig zu.

Die Vorlagen werden voraussichtlich am 12. Dezember 2017 und am 16. Januar 2018 im Grossen Rat behandelt.

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