Grossratskommission für Bau der Limmattalbahn
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Zusatzkredit für Ortsumfahrung Bad Zurzach und Festlegung Gewässerraum genehmigt
Die Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) genehmigt den Kredit von rund 180 Millionen Franken für die Realisierung der Limmattalbahn. Die UBV-Kommission spricht sich auch für den Zusatzkredit von knapp 16,0 Millionen Franken für den Bau der Ostumfahrung von Bad Zurzach aus und stimmt der Festlegung des Gewässerraums zu.
Das Jahrhundertprojekt Limmattalbahn zwischen Zürich Altstätten und Killwangen soll die Mobilität und Erreichbarkeit im Limmattal mittel- und langfristig sicherstellen. Die Gemeinden und die Region können so – auch unter Berücksichtigung von zusätzlichem Wachstum und der Innenverdichtung – optimal erschlossen werden. Damit leistet die Limmattalbahn einen entscheidenden Beitrag zur städtebaulichen und wirtschaftlichen Entwicklung in dieser Region.
Die Mitglieder der Kommission UBV sind überzeugt von der Bedeutung dieses Gemeinschaftsprojekts der Kantone Zürich und Aargau. Von den Projektkosten von rund 755,0 Millionen Franken entfallen 179,5 Millionen auf den Kanton Aargau. Diesem Kredit hat die Kommission UBV an ihrer Sitzung vom 12. März 2015 einstimmig zugestimmt. Da die Limmattalbahn zu einer Entlastung der Kantonsstrassen im Limmattal führen wird, schlägt der Regierungsrat einen Beitrag an die Projektkosten von 34,0 Millionen Franken aus der Strassenkasse vor. Aufgrund der zusätzlichen Finanzierung aus dem Agglomerationsprogramm von 58,6 Millionen Franken – Mittel, die ebenfalls vollumfänglich von den Strassenbenützerinnen und Strassenbenützer stammen – war einer Mehrheit der Kommissionsmitglieder der strassenseitige Beitrag von über 50 Prozent aber zu hoch. Mit 8 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung sprach sich die Kommissionsmehrheit für eine Reduktion des Beitrags aus der kantonalen Strassenkasse auf 25,0 Millionen Franken aus, wovon 5,0 Millionen Franken ausschliesslich für strassenseitige Massnahmen zu verwenden sind.
Mehrkosten für die Ostumfahrung von Bad Zurzach
Der Bau der Ostumfahrung von Bad Zurzach wird voraus-sichtlich rund 75,3 Millionen Franken anstatt, wie ursprüng-lich angenommen, 59,4 Millionen Franken kosten. Die geolo-gische Situation im Bereich des Tagbautunnels sowie höhere Aufwendungen für Sicherheit und Lärmschutz sind die Ursachen dieser Kostensteigerung. Die Mitglieder der Kommission UBV kritisierten, dass der Grosse Rat erneut einen umfangreichen Zusatzkredit sprechen soll, weil für den ursprünglichen Kreditbeschluss ein zu wenig detailliert ausgearbeitetes Projekt vorgelegt wurde. Die Kommission anerkennt aber die aufgrund von Durchgangsverkehr und Grenznähe schwierige Situation von Bad Zurzach. Die Projektanpassungen sind unumgänglich. Die Kommission genehmigte den Zusatzkredit von 15,85 Millionen Franken deshalb mit 10 zu 3 Stimmen.
Festlegung des Gewässerraums
Die neuen Gewässerschutzbestimmungen des Bundes verpflichten die Kantone, entlang der oberirdischen Gewässer einen Gewässerraum auszuscheiden. Die Kommission UBV stimmt den erforderlichen Anpassungen des kantonalen Baugesetzes in erster Beratung einstimmig zu. Allerdings schlägt sie dem Grossen Rat für Gewässer ausserhalb der Bauzone Änderungen gegenüber dem Entwurf des Regierungsrats vor. So stimmte die Kommission mit 9 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung dafür, dass der Gewässerraum für Gewässer ausserhalb der Bauzone, die zwischen 0,5 und 2,0 Meter breit sind, 11,0 Meter betragen soll. Ist ihre Gerinnesohle nicht breiter als 0.5 Meter, wird gar kein Gewässerraum festgelegt. Für Bauten und Anlagen muss dennoch jeweils ein Mindestabstand von 6,0 Metern eingehalten werden.
Die Vorlagen werden voraussichtlich im Mai 2015 im Grossen Rat behandelt.