Grossratskommission für Anpassung des Walddekrets
Die Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) stimmt der vom Regierungsrat vorgeschlagenen Neuregelung der kantonalen Beiträge an die Forstreviere mit deutlicher Mehrheit zu.
Mit der Anpassung des Walddekrets soll die vom Grossen Rat geforderte aufwandgerechte Abgeltung der hoheitlichen Aufsichts-, Vollzugs- und Kontrollaufgaben der Forstreviere umgesetzt werden. Die Kosten des Kantons erhöhen sich dadurch von 0,55 Millionen Franken auf 2,5 Millionen Franken pro Jahr. Die vom Regierungsrat beantragte Neuregelung der kantonalen Beiträge an die Forstreviere erfüllt einen Teil der Forderungen der Aargauer Volksinitiative "JA! für euse Wald", über die das Aargauer Stimmvolk am 25. November 2018 befindet.
Die Kommission UBV beantragt einige redaktionelle Änderungen, die zur Klarheit und Verständlichkeit des Dekrettextes beitragen sollen. Besonderen Wert legt die Kommissionsmehrheit darauf, deutlich zu machen, dass die Anpassung des Walddekrets keine Ausweitung des Aufgabenkatalogs der Forstreviere zur Folge hat.
Die Vorlage wird voraussichtlich im November 2018 im Grossen Rat behandelt.