Grossratskommission für Allgemeine Verwaltung unterstützt Optimierung des Case Management
Gemäss Leistungsanalyse wird mit dem Obligatorium die Bereitstellung einer besseren Beratung und Begleitung erkrankter oder verunfallter Mitarbeitender angestrebt.
Die Kommission für Allgemeine Verwaltung (AVW) hat an ihrer Sitzung vom 15. Mai 2014 über die vom Regierungsrat vorgeschlagenen Massnahmen zur Entlastung der Kantonsfinanzen in ihrem Aufgabenbereich beraten. Die Optimierung des Case Management stellt im Sinne einer finanziellen Einsparung kein Entlastungspotenzial dar, da zum jetzigen Zeitpunkt bereits alle betroffenen Mitarbeitenden begleitet werden. Bisher bestand jedoch keine rechtliche Grundlage dafür. Die erwähnte Massnahme wurde durch die Kommission einstimmig gutgeheissen.
Regierungsrat soll prüfen, ob Hochbauten günstiger erstellt werden könnten
Die Kommission AVW verlangt mit einem Prüfungsauftrag vom Regierungsrat, dass dieser aufzeigt, mit welchen Massnahmen (Reduktion von Flächen, Volumen oder Änderung der Vergabepraxis etc.) Hochbauten günstiger gebaut werden könnten. Insbesondere sollen auch finanzielle Einsparmöglichkeiten dargelegt werden. Der Prüfungsantrag wurde mit knapper Mehrheit überwiesen.
Die Kommission AVW hat die Beratung der Leistungsanalyse abgeschlossen. Die entsprechenden Ergebnisse und Anträge werden an die Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) weitergeleitet. In den kommenden Wochen prüft die KAPF, als federführende Kommission, sämtliche Massnahmen der Leistungsanalyse aus finanzpolitischer Sicht. Die KAPF ist berechtigt, Stellungnahmen zu den Kommissionsanträgen oder weitere Anträge zuhanden des Ratsplenums zu verabschieden. Die erste Beratung der Leistungsanalyse im Grossen Rat erfolgt voraussichtlich am 24. Juni 2014 und 1. Juli 2014.