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Grossratskommission fordert strengere Kriterien für grosse Windkraftanlagen :
Änderung des Wasserschlossdekrets genehmigt

An ihrer Sitzung vom 28. Februar 2013 hat die Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) den Planungsanweisungen und örtlichen Festlegungen zu den grossen Windkraftanlagen nur unter Vorbehalt zugestimmt.

Die vom Regierungsrat beantragte Anpassung des Richtplans sieht für grosse Windkraftanlagen (mit einer Höhe von mehr als dreissig Metern) sechs mögliche Standorte vor. Diese Gebiete sollen für eine vertiefte Überprüfung in Frage kommen. Die entsprechende Nutzungsplanung soll in der Regel weiterhin durch die Gemeinden durchgeführt werden.

Die Kommission lehnte die zusätzlichen Standorte beziehungsweise Standorterweiterungen ab, welche ein Teil der Kommissionsmitglieder beantragte. Auch ein Verzicht auf die Anforderung, dass pro Gebiet mindestens drei gleichartige Windkraftanlagen erstellt werden, fand keine Mehrheit. Die Kommissionsmitglieder stimmten hingegen der Streichung der Standorte Laubberg, Wessenberg und Heitersberg zu. Die Kommission fordert zudem, dass grosse Windanlagen nur dort bewilligungsfähig sein sollen, wo ein Windpotenzial von mindestens 450 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr vorhanden ist. Die so angepasste Vorlage wurde von der Kommission mit knapper Mehrheit angenommen.

Änderung des Schutzplans in der Gemeinde Windisch

Das Einzugsgebiet der Abwasserreinigungsanlage Windisch soll in den kommenden Jahren ausgedehnt werden. Der erforderliche Ausbau der Kläranlage macht eine Erweiterung der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen in Windisch notwendig. Diese setzt eine Auszonung von 25 Aren im Schutzgebiet des Wasserschlossdekrets voraus. In der Kommission war das Vorhaben grundsätzlich nicht bestritten. Allerdings verlangte eine Kommissionsmehrheit, die Auszonung zu kompensieren. Der Antrag des Regierungsrats wurde ansonsten einstimmig genehmigt

Die Vorlagen werden voraussichtlich im März 2013 im Grossen Rat behandelt.

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