Grossratskommission definiert Grenze für Mehrwertabgabe
:
Verzicht auf steuerrechtliche Massnahmen
Die grossrätliche Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) genehmigt die Vorschläge des Regierungsrats für Gesetzesänderungen zur Einführung einer Mehrwertabgabe und zur Förderung der Verfügbarkeit von Bauland nur mit zahlreichen Anpassungen.
Der Bund verlangt von den Kantonen, dass sie bei neu eingezonten Grundstücken eine Mehrwertabgabe von mindestens 20 Prozent erheben. Die Kommission UBV spricht sich mehrheitlich dafür aus, dass die Gemeinden diesen Satz auf höchstens 30 Prozent erhöhen können. Eine Kommissionsmehrheit will zudem, dass bei Um- und Aufzonungen innerhalb der Bauzone keine Mehrwertabgabe fällig wird.
Die Kantone müssen, gemäss Bund, zudem Massnahmen ergreifen, um die Verfügbarkeit der vorhandenen Baulandreserven zu fördern. Der Regierungsrat schlägt vor, dass die Gemeinden für Grundstücke, die für ihre Entwicklung wichtig sind, nach ungenutztem Ablauf einer Frist zur Überbauung die öffentliche Ausschreibung zum Verkauf anordnen können. Eine Kommissionsmehrheit lehnt diese Massnahme zur Verflüssigung der Baulandreserven durch die Gemeinden ab. Sie schlägt stattdessen vor, dass die Gemeinden zur Förderung der Verfügbarkeit von Bauland nach Anordnung einer Überbauungsfrist eine Lenkungsabgabe von 2 Prozent des Grundstückverkehrswerts erheben. Steuerliche Massnahmen zur Baulandverflüssigung lehnt eine Mehrheit der UBV-Mitglieder hingegen ab. Des Weiteren beschliesst die Kommission Änderungen im Bereich der Informationspflichten und der Fristen. Der so angepassten Vorlage stimmt die Kommission UBV mit 7 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu.
Die Vorlage wird voraussichtlich im Mai 2016 im Grossen Rat behandelt.