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Grossratskommission bewilligt Grosskredit für die Bauprojektierung der Limmattalbahn :
Förderprogramm Energie 2012-2013 angenommen, Volksinitiative "Jagen ohne tierquälerisches Treiben" zur Ablehnung empfohlen

Die Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) genehmigt einen Grosskredit von 8,9 Millionen Franken für die Phase der Bauprojektierung der Limmattalbahn.

Die Kosten für die Projektierung der 13, 5 Kilometer langen Strecke der Stadtbahn von Zürich Altstetten bis Killwangen werden von den Trägerkantonen Zürich und Aargau im Verhältnis 3 zu 1 übernommen.

Federführung durch Limmattalbahn AG umstritten

Die Kommission UBV unterstützte grundsätzlich das Projekt Limmattalbahn. Zweifel wurden allerdings zum Einfluss von Kanton und Politik auf das Projekt laut: Die Trägerkantone haben die Federführung für Planung und Realisierung der Limmattalbahn AG (LTB AG) übertragen. Der Kanton Aargau hält 25 Prozent des Aktienkapitals der LTB AG und stellt einen von vier Verwaltungsräten. Mitglieder der Kommission UBV befürchteten, dass diese Struktur die Einflussmöglichkeiten des Kantons Aargau auf das Projekt beschneide. Der Kommission wurde aber durch die Verwaltung zugesichert, dass dem Kanton Aargau ein weitgehendes "Vetorecht" zustehe. Der Bund vergebe Infrastrukturkonzessionen zudem nicht direkt an die Kantone, so dass die Gründung einer Trägergesellschaft unumgänglich sei. Die Kommission UBV genehmigte den Kredit am Ende mit grosser Mehrheit.

Förderprogramm Energie 2012-2013

Mit dem Förderprogramm Energie 2012-2013 soll die Förderung energieeffizienter Massnahmen und erneuerbarer Energien durch den Kanton weitergeführt werden. Dazu hat der Regierungsrat einen Grosskredit von 9,4 Millionen Franken beantragt. Die Kommission UBV diskutierte an ihrer Sitzung einerseits eine Vervielfachung der Kreditsumme sowie die Bindung der Fördergelder an eine obligatorische Energieberatung. Auf der anderen Seite wurden auch Zweifel an der Wirksamkeit der Fördermassnahmen an sich und Kritik am "Giesskannenprinzip" geäussert. Die Kommission folgte aber zuletzt dem Kreditantrag des Regierungsrats.

Aargauische Volksinitiative "Jagen ohne tierquälerisches Treiben"

Die Volksinitiative "Jagen ohne tierquälerisches Treiben" fordert ein Verbot der Treibjagd durch Hunde, Menschen oder Hilfsmittel aller Art. Die Begrenzung der von Wildtieren verursachten Schäden kann gemäss Aussagen der kantonalen Verwaltung nur teilweise durch die Einzeljagd gewährleistet werden. Die Bestandesregulierung durch Luchse - wie sie die Initianten propagieren - sei im Kanton Aargau ebenfalls nicht möglich, da die Luchspopulation nicht die dafür notwendige Dichte erreichen könne. Im Kanton Aargau würden zudem keine Hetzjagden sondern Bewegungsjagden durchgeführt, bei denen das Wild langsam und ruhig aus seinen Verstecken gedrängt wird. Es finde in jedem Gebiet nur ein- bis zweimal jährlich und nur während der Jagdsaison eine Bewegungsjagd statt. Ein Verbot erschwere eine tierschonende und effiziente Regulierung der Wildbestände. Die Kommission stimmte mit grosser Mehrheit dem Vorschlag des Regierungsrats zu und empfahl die Initiative dem Volk ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung.

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