Hauptmenü

Alle Medienmitteilungen

Grossratskommission befürwortet Wechsel zur einjährigen Gegenwartsbesteuerung :
Vorberatung des neuen Steuergesetzes

Im Kanton Aargau soll in Zukunft für die Steuern das aktuelle Einkommen entscheidend sein und nicht das Einkommen in früheren Jahren: Die grossrätliche Kommission zur Vorberatung des neuen Steuergesetzes befürwortet den Wechsel von der heutigen zweijährigen Vergangenheitsbemessung zur einjährigen Gegenwartsbesteuerung.

Die grossrätliche Spezialkommission beurteilt die einjährige Gegenwartsbesteuerung unter den heutigen Verhältnissen, die von grosser Mobilität geprägt sind, als eindeutig sachgerechter als die heute noch gültige zweijährige Vergangenheitsbemessung. Sie nimmt den damit verbundenen administrativen Mehraufwand in Kauf. Im Sinne einer möglichst bürgerfreundlichen Lösung will sie aber den Steuerpflichtigen die Freiheit belassen, die Steuererklärung nur alle zwei Jahre einzureichen.

Die Kommission hat zur Beratung der regierungsrätliche Steuergesetz-Vorlage bisher zwanzig Sitzungen durchgeführt. Soweit die Kommission von den regierungsrätlichen Anträgen abwich, fielen die allerdings noch nicht definitiven und mit unterschiedlichen Mehrheiten gefassten Beschlüsse in den meisten Fällen zugunsten einer niedrigeren Steuerbelastung aus.

Die vorberatende Kommission erwartet, ihre Beratungen noch vor Weihnachten, spätestens aber im Januar abschliessen zu können. Damit würde es möglich, die Vorlage im Laufe des Monats März im Grossen Rat in erster Lesung zu beraten.

  • Staatskanzlei