Grossratskommission befürwortet digitalen Versand der Grossratspost
Gemäss Leistungsanalyse können mit dem Verzicht der postalischen Zustellung des Grossratsversands 180'000 Franken gespart werden.
Die Kommission für Allgemeine Verwaltung (AVW) hat an ihrer Sitzung vom 29. April 2014 über die vom Regierungsrat vorgeschlagenen Massnahmen zur Entlastung der Kantonsfinanzen in ihrem Arbeitsbereich beraten. Nach intensiver Beratung stimmte die Kommission der Massnahme grossmehrheitlich zu, wonach ab Januar 2015 der gesamte Versand der Grossratspost nur noch digital erfolgen soll. Heute machen erst rund 20 Grossratsmitglieder von diesem Angebot Gebrauch.
Prüfungsantrag zur Kürzung der Grossratspauschale knapp abgelehnt
Ein Prüfungsantrag aus der Kommission richtete sich gegen die jährliche Grossratspauschale von 5'000 Franken. Der Antrag verlangte die Prüfung, ob die Grossratspauschale auf 3'000 Franken pro Jahr gekürzt werden könnte. Die Kommission lehnte den Prüfungsantrag knapp ab.
Grundsätzlicher Prüfungsantrag betreffend unnötiger Projekte, Reduktion des Personalaufwands und Abbau von Stellen in der Zentralverwaltung gutgeheissen
Mit grosser Mehrheit wurde auf die zweite Beratung hin ein Prüfungsantrag überwiesen. Die Kommission verlangt die Überprüfung, ob einzelne Projekte zurückgestellt oder gar gestrichen werden können. Ein möglicher Stellenabbau in der Zentralverwaltung ist zu überprüfen und es ist abzuklären, ob generell eine Reduktion des Personalaufwands möglich ist. Die Leistungsanalyse soll nicht nur Sparmassnahmen ausserhalb, sondern auch innerhalb der Verwaltung aufzeigen.
Anpassung der Aufsicht über die kommunalen Finanzen und Erhöhung des Kostendeckungsgrads der Einwohner- und Objektregisterdatenplattform befürwortet
Die beiden Massnahmen im Aufgabenbereich Gemeindeaufsicht wurden grossmehrheitlich genehmigt. Während durch die Anpassung der kantonalen Finanzaufsicht Gelder eingespart werden können, ist die Kommission der Meinung, dass es sich bei der Erhöhung des Kostendeckungsgrads der Einwohner- und Objektregisterdatenplattform nicht um eine Sparmassnahme handelt, sondern vielmehr um eine Gebührenerhöhung.
Die Kommission AVW hat die Beratung der Leistungsanalyse in den Bereichen Grosser Rat, Staatskanzlei und Departement Volkswirtschaft und Inneres beendet. Die entsprechenden Ergebnisse und Anträge werden an die Kom-mission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) weitergeleitet. In den kommenden Wochen prüft die KAPF, als federführende Kommission, sämtliche Massnahmen der Leistungsanalyse aus finanzpolitischer Sicht. Die KAPF ist berechtigt, Stellungnahmen zu den Kommissionsanträgen oder weitere Anträge zuhanden des Ratsplenums zu verabschieden. Die erste Beratung der Leistungsanalyse im Grossen Rat erfolgt voraussichtlich am 24. Juni 2014 und 1. Juli 2014.