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Grossrätliche Kommissionen stimmen Entlastungsmassnahmen zu :
Die Gesetzesänderungen aufgrund der Entlastungsmassnahmen 2016 werden grossmehrheitlich gutgeheissen

Die Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) befasste sich in erster Beratung an zwei Sitzungen mit den Gesetzesänderungen zu den Entlastungsmassnahmen 2016. Dabei berücksichtigte die Kommission auch die Stellungnahmen der vorberatenden Fachkommissionen. KAPF sowie Fachkommissionen stimmen sämtlichen Entlastungsmassnahmen zu. Die Begrenzung des Pendlerabzugs sowie die Anhebung des Vermögensverzehrs bei Ergänzungsleistungen zur AHV und IV erfuhren die knappste Zustimmung.

In seiner Botschaft schlägt der Regierungsrat dem Grossen Rat vor, den Pendlerabzug auf 7'000 Franken zu begrenzen. Diese Massnahme würde beim Kanton zu Mehreinnahmen von 10 Millionen Franken führen. Die knappe Kommissionsmehrheit begrüsste die finanzielle Entlastung des Kantons, die Anpassung an den Pendlerabzug bei der direkten Bundessteuer sowie die ökologischen und raumplanerischen Auswirkungen. Für die Minderheit der Kommissionsmitglieder muss der Staatshaushalt mit aufwandseitigen Massnahmen saniert werden. Im Rahmen der Diskussion wurden noch weitere Begrenzungsbeträge beantragt, welche keine Mehrheiten fanden. Beinahe unbestritten waren die Massnahmen im Bereich Case Management Verwaltungspersonal und Lehrpersonen. Bei der Massnahme, bei welcher die Überschussregelung der Gebäudeversicherung angepasst werden soll, hat die Kommission für öffentliche Sicherheit (SIK) mit Zustimmung der KAPF einen Prüfungsantrag gestellt, welcher die zeitliche Begrenzung der Massnahme auf fünf Jahre ab Inkrafttreten verlangt.

Entlastungsmassnahmen im Bildungsbereich

Fünf der zwölf beantragten Gesetzesänderungen schlagen sich im Bildungsbereich nieder. Die Schulaufsicht soll künftig reorganisiert werden, wobei die regionalen Inspektorate durch eine zentrale Schulaufsicht mit reduziertem Stellenetat ersetzt werden. Weiter stimmten die Fachkommission sowie die KAPF mit grosser Mehrheit der Festlegung der Mindestschülerzahl pro Primarschule (ganze Schule) auf 15 zu. An den Mittelschulen soll eine Kostenbeteiligung am Freifach Instrumentalunterricht eingeführt werden.

Entlastungspotenzial beim Kanton und den Gemeinden

Zusammen mit dem Aufgaben- und Finanzplan 2016–2019 wurden vom Regierungsrat 110 Entlastungsmassnahmen erarbeitet, von denen zwölf eine Gesetzesänderung bedingen. Diese Gesetzesänderungen wurden in den vergangenen Wochen von den grossrätlichen Kommissionen vorberaten. Die finanziellen Entlastungen der beantragten Gesetzesänderungen belaufen sich beim Kanton auf bis zu rund 25 Millionen Franken und bei den Gemeinden bis zu rund 10 Millionen Franken jährlich. Der Grosse Rat berät das Geschäft voraussichtlich im Mai.

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