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Grossrätliche Kommission unterstützt Empfehlungen der Finanzkontrolle zu Beschaffungen im Asylbereich

Die Kommission für Gesundheit und Sozialwesen (GSW) hat den zur vertieften Prüfung zugewiesenen Finanzkontrollbericht beraten. Die Kommission folgt den Empfehlungen der Finanzkontrolle einstimmig.

Die Kommission GSW hat sich im Rahmen der Oberaufsicht mit dem Bericht über die "Sonderprüfung der Finanzkontrolle Beschaffungen im Asylbereich" eingehend auseinandergesetzt. Die vertiefte Prüfung hat sich im Wesentlichen auf die organisatorischen Mängel, die in Form von 13 Empfehlungen der Finanzkontrolle vorliegen, beschränkt. Wie die Kommission GSW feststellen konnte, hat das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) unverzüglich Umsetzungsarbeiten eingeleitet. Basierend auf den Empfehlungen sind seitens des DGS teilweise bereits Massnahmen umgesetzt worden oder stehen kurz vor der Vollendung. Für die Umsetzung anderer Massnahmen ist ein zeitlich grösserer Aufwand erforderlich.

Die Kommission GSW beantragt dem Büro des Grossen Rats einstimmig, dass die 13 Empfehlungen des Finanzkontrollberichts zwingend umzusetzen seien. Bis Ende Juli 2017 sei im Sinne einer Follow-Up-Untersuchung in Form einer Sonderprüfung durch die Finanzkontrolle, die Umsetzung zu überprüfen und deren Bericht erneut der Kommission GSW zur Behandlung zuzuweisen. Mit einem Zwischenbericht des Departementes Ende Oktober 2016 will sich die Kommission GSW zudem über den Stand der Umsetzungen informieren lassen.

  • Grosser Rat