Grossrätliche Kommission stimmt dem teilrevidierten Beurkundungs- und Beglaubigungsgesetz (BeurG) mehrheitlich zu
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Kontroverse Diskussion der Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) um die neuen Zulassungsvoraussetzungen für Urkundspersonen im Kanton Aargau
Der Regierungsrat will das aargauische Beurkundungsrecht ändern und damit namentlich Praxisfragen klären sowie die Zulassungsvoraussetzungen für Beurkundungspersonen erweitern. Die grossrätliche Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) hat nach Anhörung der Aargauischen Notariatsgesellschaft die vorgeschlagenen Änderungen im Beurkundungs- und Beglaubigungsgesetz eingehend und kontrovers diskutiert. Die VWA stellt mehrere Anträge und verlangt vom Regierungsrat weitere Abklärungen. In der Schlussabstimmung stimmt eine Kommissionsmehrheit der Vorlage zu.
Das seit 2013 in Kraft stehende Beurkundungs- und Beglaubigungsgesetz des Kantons Aargau soll geändert werden. Als Gründe nennt der Regierungsrat des Kantons Aargau insbesondere zwei Gerichtsurteile, die Sicherung des Dienstleistungsangebots, den Schutz der Kundschaft, die Klärung von Praxisfragen, die Digitalisierung sowie mehr Effizienz bei der Inspektion. Die Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) hat an ihrer Sitzung vom 15. Juni 2023 die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen eingehend diskutiert und dabei teilweise auch deren Praktikabilität und Notwendigkeit in Frage gestellt.
Anhörung der Aargauischen Notariatsgesellschaft (ANG)
Die Aargauische Notariatsgesellschaft (ANG) hat sich nach der Veröffentlichung der Botschaft zu den Änderungen im Beurkundungsrecht an die vorberatende Kommission VWA gewandt und moniert, ihre im Rahmen der Vernehmlassung eingebrachten Anliegen seien in der Vorlage des Regierungsrats nicht ausreichend berücksichtigt. Die VWA hat der Aargauischen Notariatsgesellschaft (ANG) die Gelegenheit gegeben, an ihrer Kommissionssitzung ihre Position vorzutragen, bevor sie das Geschäft unter sich beraten hat.
Minderheitsanträge gegen erleichterte Zulassungsvorschriften
Sollen aargauische Notarinnen und Notare weiterhin einen Schweizer Pass benötigen? Gemäss dem regierungsrätlichen Entwurf für ein geändertes Beurkundungs- und Beglaubigungsgesetz soll auf das schweizerische Bürgerrecht als Voraussetzung für die Zulassung als Urkundsperson und die Beherrschung der deutschen Sprache für die Anerkennung ausserkantonaler Fähigkeitsausweise verzichtet werden. Die Notariatsprüfung soll weiter neu auch ohne ein juristisches Studium in der Schweiz, dafür mit einem Eintrag in einem kantonalen Anwaltsregister möglich sein. Jeweils eine Kommissionsminderheit der VWA beantragt Beibehaltung des bisherigen Rechts.
Praktikabilität umstritten – trotzdem ein Ja zur Vorlage
Der Regierungsrat will die Aufzählung der Gründe, welche zur Ausstandspflicht für Urkundspersonen führen, einerseits neu nicht mehr abschliessend formulieren und diese andererseits zudem auf Hilfspersonen ausweiten, wenn diese an einem konkreten Geschäft beteiligt oder interessiert sind. Eine deutliche Kommissionsmehrheit beantragt vom Regierungsrat mit einem Prüfungsantrag Erläuterungen zur tatsächlichen Notwendigkeit der vorgelegten Änderungen sowie die Ausarbeitung alternativer Lösungsvorschläge. Weiter lehnt eine knappe Mehrheit der VWA aus Gründen der Praktikabilität ab, dass Urkundspersonen künftig die Identität der Parteien bei jeder Beurkundung oder Beglaubigung – auch wenn eine Partei beispielsweise aufgrund eines früheren Geschäfts persönlich bekannt ist – überprüfen sollen. Der Grosse Rat wird über die Anträge aus der Kommission entscheiden. In der Schlussabstimmung stimmt die VWA dem teilrevidierten Beurkundungs- und Beglaubigungsgesetz (BeurG) mehrheitlich zu.
Der Grosse Rat wird voraussichtlich Ende August 2023 über die Vorlage beraten.