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Grossrätliche Kommission spricht sich gegen die Aargauische Volksinitiative "Chancen für Kinder – Zusammen gegen Familienarmut" aus

Die Kommission Gesundheit und Sozialwesen (GSW) folgt dem Vorschlag des Regierungsrats und empfiehlt die Aargauische Volksinitiative den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen.

Die vorliegende Volksinitiative entspricht im Ansatz der mit der Sozialplanung des Kantons Aargau verfolgten Strategie, die familienbedingte Armut zu bekämpfen. Die inhaltlichen Vorgaben der Initiative – ohne die Aspekte der Selbstbestimmung und Eigenverantwortung zu berücksichtigen – gehen der Kommission GSW zu weit. Massnahmen zum Schutz vor familienbedingter Armut können bereits gestützt auf das geltende Verfassungsrecht ergriffen werden. Eine weitere Grundlage auf Verfassungsstufe, wie sie die Volksinitiative fordert, ist daher aus Sicht der Kommission nicht notwendig.

Die Kommission GSW ist überzeugt, dass mit dem Projekt zur Harmonisierung der bedarfsabhängigen Sozialleistungen, das Anfang 2017 startet, ein Überblick über einen wirtschaftlichen und nachhaltigen Einsatz der sozialpolitischen Massnahmen erarbeitet wird. Mit dem geplanten Projekt wird geprüft, ob mit den bestehenden Bedarfsleistungen die Effizienz und Effektivität der Sozialpolitik erhöht werden könnte. Allenfalls werden daraus neue Lösungsansätze für die Entwicklung einer neuen Form der Elternschaftsbeihilfe im Kanton Aargau ersichtlich.

Die Gültigkeit der Aargauischen Volksinitiative "Chancen für Kinder – Zusammen gegen Familienarmut" ist unbestritten. Die Kommission GSW unterstützt den Antrag, die Aargauische Volksinitiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen.

Die Beratung im Grossen Rat ist Ende September 2016 vorgesehen.

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