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Grossrätliche Kommission lehnt verschiedene Entlastungsmassnahmen im Bildungsbereich ab :
Reduktionen der Stundentafel und der ungebundenen Lektionen finden keine Mehrheit

Die Kommission für Bildung, Kultur und Sport spricht sich im Bereich der Volkschule mehrheitlich gegen die vom Regierungsrat vorgeschlagenen Sanierungsmassnahmen aus. Sie lehnt die Reduktion der Stundentafel in der Primarschule und Oberstufe sowie die Reduktion der ungebundenen Lektionen an der Primarschule ab.

Einstimmig lehnt die Kommission die Reduktion der Stundentafel in der Primarschule und an der Oberstufe ab. Der Abbau in den Fächern Deutsch in der Primarschule, Geschichte in der Sekundarschule, Musik an der Bezirksschule und die Streichung des geometrisch-technischen Zeichenunterrichts an der Oberstufe geht den Kommissionsmitgliedern zu weit.

Halbklassenunterricht an Primarschule soll bleiben

Die Reduktion der ungebundenen Lektionen (Halbklassenunterricht) an der Primarschule wurde bereits letztes Jahr vom Grossen Rat abgelehnt. Trotzdem wird die von der Fachkommission als eine der schärfsten Massnahmen mit den weitreichendsten Folgen bezeichnete Reduktion wieder vorgeschlagen. Es wird befürchtet, dass ein Qualitätsabbau im Bereich der Kernfächer stattfindet, wenn der Unterricht in Halbklassen im vorgeschlagenen Umfang reduziert wird. Die Kommission lehnt die Reduktion mehrheitlich ab.

Kein Verzicht auf Beiträge an Kinder- und Jugendförderung

Die Kommission lehnt die Reduktion der Beiträge an Sprach- und Bewegungsförderung und den Verzicht auf Beiträge an die Kinder- und Jugendförderung ab. Sie erachtet die präventive Wirkung dieser Beiträge für besonders wichtig.

Vorkurs für Gestaltung soll nicht gestrichen werden

Die Kommissionsmitglieder äussern sich kritisch zur Streichung des Vorkurses für Gestaltung. Der Antrag, den Kurs weiterzuführen und zwar mit einer geringeren Anzahl Pflichtlektionen pro Jahr (1'100 Lektionen) und einem Schulgeld in der Höhe von 5'000 Franken, fand in der Kommission eine Mehrheit.

Finanzpolitische Prüfung der Anträge durch die KAPF

Das vom Regierungsrat vorgeschlagene Entlastungsvolumen in den sechs Aufgabenbereichen des Departements Bildung, Kultur und Sport beträgt im Budgetjahr 2017 15,05 Millionen Franken und in den Planjahren 2018 bis 2020 30,45, 35,76 und 41,06 Millionen Franken. Die entsprechenden Ergebnisse und Anträge der Fachkommission Bildung, Kultur und Sport werden nun an die Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) weitergeleitet. Als federführende Kommission prüft die KAPF sämtliche Sanierungsmassnahmen aus finanzpolitischer Sicht. Die KAPF ist berechtigt, Stellungnahmen zu den Kommissionsanträgen oder weitere Anträge zuhanden des Ratsplenums zu verabschieden.

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