Grossrätliche Kommission lehnt Kredite und verschiedene Entlastungsmassnahmen im Gesundheitsbereich ab
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Der Nachtragskredit für den Umbau des A3-Werkhofs Frick findet keine Mehrheit
Die Kommission für Gesundheit und Sozialwesen (GSW) spricht sich gegen den Nachtragskredit zur Anmietung des A3-Werkhofs Frick und den Umbau in eine temporäre kantonale Asylunterkunft aus. Der vom Regierungsrat vorgeschlagene Verpflichtungskredit für das Projekt "Data-Warehouse" und die damit in Verbindung stehenden Sanierungsmassnahmen werden ebenfalls abgelehnt.
Die momentan leerstehenden Hallen und Objekte des Werkhofareals sollen in eine Unterkunft für 180 Asylsuchende umgebaut werden. Die Kommission GSW anerkennt zwar das Bedürfnis, erachtet aber die Investitionskosten für den Umbau in eine lediglich während 24 Monaten zur Verfügung stehende Asylunterkunft als zu hoch und lehnt daher den Nachtragskredit ab.
Projekt "Data-Warehouse"
Mit dem Projekt "Data-Warehouse" sollen die bereits vorhandenen, komplexen Daten im Bereich Gesundheitsversorgung elektronisch aufbereitet, integriert und verknüpft werden. Die automatisierte Datenaufbereitung soll zuverlässige Entscheidungsgrundlagen liefern, welche einer effizienten Spitalplanung und einem Leistungsauftragscontrolling dienen. Die Kommission GSW lehnt das Projekt ab und verzichtet gleichzeitig auf die Sanierungsmassnahmen der substituierbaren Diagnosis Related Groups (ambulant vor stationär) und auf die retrospektive Codierprüfung. Der Handlungsspielraum der Spitäler soll nicht weiter eingeschränkt werden, da die bisherigen Kontrollinstrumente als genügend erachtet werden.
Kein Verzicht auf externe Beratungsleistungen
Im Bereich Soziale Sicherheit soll auf zwei weitere Entlastungsmassnahmen verzichtet werden. Die Beratung von Nicht-IV-Bezügern durch die Pro Infirmis und die externen Dienstleistungen im Arbeitsmarktservice sollen weiterhin mitfinanziert werden. Die Kommission erachtet die damit verbundene Kostenverschiebung auf die Gemeinden nicht als sinnvoll.
Finanzpolitische Prüfung der Anträge durch die KAPF
Die Kommission GSW hat die in ihrer Zuständigkeit liegenden Aufgabenbereiche des Budgets 2017 und der Planjahre 2018–2020 unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen genehmigt. Die entsprechenden Ergebnisse und Anträge der Fachkommission Gesundheit und Sozialwesen werden nun an die Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) weitergeleitet. Als federführende Kommission prüft die KAPF sämtliche finanzpolitischen Vorlagen. Die KAPF ist berechtigt, Stellungnahmen zu den Kommissionsanträgen oder weitere Anträge zuhanden des Ratsplenums zu verabschieden.