Grossrätliche Kommission lehnt die Volksinitiative "Bezahlbare Krankenkassenprämien für alle" ab
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Dekret zur Prämienverbilligungen gutgeheissen
Die Kommission Gesundheit und Sozialwesen (GSW) bestätigt den Kantonsbeitrag in der Höhe von 103 Millionen Franken und stimmt dem Dekret zur Prämienverbilligung zu. Die Aargauische Volksinitiative "Bezahlbare Krankenkassenprämien für alle" soll den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung empfohlen werden.
Mit dem vorgeschlagenen Kantonsbeitrag für das Jahr 2018 von 103 Millionen Franken wird eine bedarfsgerechte, qualitativ gute und finanziell tragbare Gesundheitsversorgung angestrebt. Das Ziel, eine Prämienpolitik, die sowohl finanz- als auch sozialpolitischen Überlegungen standhält, wird optimal erreicht. Zudem wird sichergestellt, dass durch diesen angemessenen Kantonsbeitrag eine ausgewogene und bedarfsgerechte Verteilung der Prämienverbilligung erreicht wird. Damit wird der Bundesauftrag erfüllt, Menschen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen mit der Prämienverbilligung zu entlasten. Die Kommission GSW unterstützt den im Dekret zur Prämienverbilligung festgesetzten Kantonsbeitrag einstimmig.
Kommission lehnt Aargauische Volksinitiative ab
Die vorliegende Volksinitiative "Bezahlbare Krankenkassenprämien für alle" orientiert sich am alten Prämienverbilligungssystem. Die Mehrheit der Mitglieder der Kommission GSW ist überzeugt, dass die Hauptforderungen der Initiative mit dem ab 1. Juli 2016 geltenden Gesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVGG) bereits umgesetzt wurden. Die geschaffenen Grundlagen ermöglichen, die Prämienverbilligung künftig noch bedarfsorientierter ausrichten zu können. Damit wird auch sichergestellt, dass die Prämienverbilligung denjenigen Personen zugutekommt, die effektiv darauf angewiesen sind. Die Prämienbelastung einkommensschwächerer Haushalte wird durch eine ausreichend hoch bemessene Prämienverbilligung minimiert. Die Forderung der Initianten, dass der Kantonsbeitrag mindestens 80 Prozent des Bundesbeitrages entsprechen sollte, ist aus finanzpolitischer Sicht nicht realisierbar.
Die Gültigkeit der Aargauischen Volksinitiative "Bezahlbare Krankenkassenprämien für alle" ist unbestritten. Die Kommission GSW unterstützt den regierungsrätlichen Antrag, die Aargauische Volksinitiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen.
Die Beratung im Grossen Rat ist im Dezember 2016 vorgesehen.