Grossrätliche Kommission hinterfragt Massnahmen der Leistungsanalyse im Bildungsbereich kritisch
Die Kommission für Bildung, Kultur und Sport hat die Leistungsanalyse sowie den Aufgaben- und Finanzplan 2015–2018 diskutiert und stimmt den meisten Sparmassnahmen zu. Sie beantragt aber eine Erhöhung des Globalbudgets, um einige Sparmassnahmen des Regierungsrats im Volks- und Sonderschulbereich zu entschärfen.
Die grossrätliche Kommission für Bildung, Kultur und Sport hat an vier Sitzungen die Massnahmen der Leistungsanalyse zur Entlastung der kantonalen Finanzen im Bereich Bildung, Kultur und Sport sowie den Aufgaben- und Finanzplan 2015–2018 detailliert beraten. Den vom Regierungsrat vorgeschlagenen (Spar-)Massnahmen in der Kompetenz des Grossen Rats wurde grossmehrheitlich zugestimmt. Verschiedene Massnahmen in der Kompetenz des Regierungsrats sind jedoch von der Kommission kritisch hinterfragt worden. Die Kommission hat in diesem Zusammenhang einzelne Sparmassnahmen und deren Wirkungen ausgelotet. In diesem Sinne wurden sowohl Erhöhungen als auch Reduktionen von geplanten Aufwandminderungen diskutiert und beantragt. Unter dem Strich ergibt sich für den Bereich Bildung, Kultur und Sport eine Erhöhung des vom Regierungsrat beantragten Globalbudgets um 512'000 Franken von 1'207'618'000 auf 1'208'130'000 Franken für das Jahr 2015. Die erwähnte Globalbudgeterhöhung betrifft mit 312'000 Franken das Globalbudget der Abteilung Volksschule und mit 200'000 Franken dasjenige der Abteilung Sonderschulung, Heime und Werkstätten.
Weitere Einsparungen in den Aufgabenbereichen Berufsbildung und Mittelschulen, Hochschulen sowie Sport und Kultur, die über die Anträge der Regierung hinausgehen, wurden abgelehnt.
Massnahmen in der Kompetenz des Grossen Rats
Die neun vorgeschlagenen Massnahmen in der Kompetenz des Grossen Rats fanden auch in der zweiten Beratung eine klare Zustimmung in der 13-köpfigen Kommission. Einzig bei der Massnahme "Einführung Kostenbeteiligung Freifach Instrumentalunterricht, Schulgelder an Mittelschulen" wurde beantragt, das vorgesehene Sparpotenzial von 1,7 Millionen Franken um 250'000 Franken zu kürzen, um die mit der Massnahme verbundene Lohneinbusse der Instrumentallehrpersonen abzufedern.
Massnahmen in der Kompetenz des Regierungsrats
Die 45 Massnahmen in der Kompetenz des Regierungsrats sind von der Fachkommission zur Kenntnis genommen worden. Bei den Massnahmen "Optimierung Steuerung Wahlfächer", "Optimierung Rahmenbedingungen Einschulungsklassen" und "Reduktion Pensenpool für den Sprachheilunterricht in der Volksschule" hat die Kommission das Sparpotenzial mit Blick auf die Nachhaltigkeit in Frage gestellt. Sie hat deshalb im Rahmen der Beratungen zum Aufgaben- und Finanzplan 2015–2018 den Anträgen auf Halbierung der Einsparungen zugestimmt und im Gegenzug bei den Massnahmen "Krisenassistenzen" und "externe Schulevaluation" zusätzliche Aufwandminderungen im Umfang von 425'000 Franken beantragt.
Die Kommission für Bildung, Kultur und Sport hat somit die zweite Beratung der Leistungsanalyse beendet. Die entsprechenden Ergebnisse und Anträge werden an die Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) weitergeleitet. In den kommenden Wochen prüft die KAPF, als federführende Kommission, sämtliche Massnahmen der Leistungsanalyse aus finanzpolitischer Sicht. Die KAPF ist berechtigt, Stellungnahmen zu den Kommissionsanträgen oder weitere Anträge zuhanden des Ratsplenums zu verabschieden. Die zweite Beratung der Leistungsanalyse im Grossen Rat erfolgt voraussichtlich am 25. November 2014.