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Grossrätliche Kommission heisst Jahresrechnung 2016 nur teilweise gut :
Aufgabenbereich Betreuung Asylsuchende abgelehnt

Die Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) beantragt, den Jahresbericht inklusive Jahresrechnung 2016 des Kantons Aargau nur teilweise zu genehmigen. Die Kommission schlägt vor, den Aufgabenbereich Betreuung Asylsuchende abzulehnen und die Budgetüberschreitung in diesem Bereich nicht zu bewilligen.

Mit der Genehmigung der Jahresrechnung beantragte der Regierungsrat die Bewilligung von Budgetüberschreitungen im Aufgabenbereich Betreuung Asylsuchende in der Höhe von 5,6 Millionen Franken und im Aufgabenbereich Gesundheitsversorgung in der Höhe von 15,6 Millionen Franken.

Die KAPF kritisiert, dass in beiden Aufgabenbereichen keine Nachtragskredite gestellt wurden. Für den Aufgabenbereich Gesundheitsversorgung konnte das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) nachvollziehbar aufzeigen, wie es zur Budgetüberschreitung kam und weshalb kein Nachtragskredit beantragt werden konnte.

Im Aufgabenbereich Betreuung Asylsuchende wurde dieser Nachweis nicht erbracht. Nicht zuletzt deshalb hat die Kommission der Finanzkontrolle des Kantons Aargau den Auftrag erteilt, die Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden bei Pflegefamilien im Jahr 2016 einer Sonderprüfung zu unterziehen. Eine Mehrheit der KAPF beantragt dem Grossen Rat, die Bewilligung der Budgetüberschreitung und gleichzeitig den ganzen Aufgabenbereich Betreuung Asylsuchende abzulehnen, da der Nachweis für einen haushälterischen Umgang mit Mitteln für die Betreuung nicht schlüssig erbracht werden konnte. Die KAPF drückt damit aus, dass sie mit der Budgetüberschreitung nicht einverstanden ist. Da der finanzielle Aufwand bereits angefallen und verbucht ist, hat der Entscheid jedoch keine finanziellen Auswirkungen.

Die übrigen Aufgabenbereiche werden zur Genehmigung beantragt.

Positiv zur Kenntnis genommen wurden das gestiegene Kostenbewusstsein in der Verwaltung und die Reduktion beim Personalaufwand. Der Regierungsrat übertrifft damit den Auftrag aus dem Jahr 2014, den Personalaufwand bis 2016 im Vergleich zum Budget 2014 um zwei Prozent zu senken.

Die vom Regierungsrat verabschiedete Rechnung 2016 schloss mit einem Fehlbetrag von 105,4 Millionen Franken. Ohne die Entnahme aus der Ausgleichsreserve und die nicht budgetierte Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank (SNB) hätte ein Defizit von 219 Millionen Franken resultiert.

Die KAPF zeigt sich besorgt um die finanzielle Schieflage des Kantons Aargau und liess sich deshalb vom neuen Finanzdirektor Markus Dieth frühzeitig über die Eckpunkte des Konzepts "Gesamtsicht Haushaltsanierung" informieren. Die Kommission begrüsst den frühzeitigen Einbezug der Fraktionen im Hinblick auf die finanziellen Herausforderungen in den kommenden Jahren. Diese können nur gemeinsam gelöst werden.

Der Jahresbericht mit Jahresrechnung 2016 wird voraussichtlich am 20. Juni 2017 im Ratsplenum beraten.

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