Grossrätliche Kommission genehmigt Richtplananpassung "Agglomerationsprogramme"
Die Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) stellt die Weichen zur Sicherung der Bundesbeiträge der "Agglomerationsprogramme Verkehr und Siedlung".
Die Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) hat an ihrer Sitzung vom 28. Mai 2010 die Anpassung des kantonalen Richtplans, Paket "Umsetzung der Agglomerationsprogramme Verkehr und Siedlung" beraten und genehmigt.
Die Agglomerationen geraten aufgrund der Siedlungs- und Verkehrsentwicklung immer stärker unter Druck. Die Bevölkerung leidet unter dem hohen Verkehrsaufkommen und der verschlechterten Wohnqualität. Auch die wirtschaftliche Attraktivität des Kantons vermindert sich.
Als Beitrag zur Lösung der Probleme hat der Bund die "Agglomerationsprogramme Verkehr und Siedlung" geschaffen. Im Rahmen dieser Programme ist der Bund bereit, vierzig Prozent der Kosten von ausgewählten Infrastruktur-Projekten der Kantone zu übernehmen. Für den Kanton Aargau könnten sich daraus Beiträge in der Höhe von insgesamt rund achtzig Millionen Franken in den Jahren 2011 bis 2014 ergeben. Voraussetzung für die Bundesbeiträge ist, dass die ausgewählten Vorhaben bis Ende August 2010 im kantonalen Richtplan verankert und dem Bundesrat zur Genehmigung unterbreitet werden.
Anlass zur Debatte gab in der Kommission UBV vor allem die Festlegung von Entwicklungsschwerpunkten (ESP). Da der Richtplan behördenverbindlich ist, kann mit Hilfe der ESP für gewisse Gebiete oder Gemeinden eine bestimmte Entwicklungsrichtung festgelegt werden. Der Regierungsrat betonte jedoch, dass Richtplananpassungen in begründeten Fällen immer möglich sind. Stehen sie allerdings im Widerspruch zu den Agglomerationsprogrammen des Bundes, entfallen die entsprechenden Bundesbeiträge. Die Kommission UBV stimmte der Richtplananpassung zu. Damit sind die Weichen gestellt, dass der Grosse Rat die Vorlage noch vor den Sommerferien behandeln kann