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Grossrätliche Kommission genehmigt Dekret über Notariatstarif :
Empfehlungen des Preisüberwachers teilweise berücksichtigt

Die Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben hat das Dekret über den Notariatstarif nach der Annahme eines Rückkommensantrags nochmals beraten. Die Empfehlungen des Preisüberwachers wurden teilweise aufgenommen.

Aufgrund von Empfehlungen des Preisüberwachers zur Revision des Dekrets über den Notariatstarif hatte der Grosse Rat die Beratung des Beurkundungs- und Beglaubigungsgesetzes (BeurG) sowie des Dekrets über den Notariatstarif kurzfristig verschoben, um der Kommission Gelegenheit für die Prüfung der Anregungen zu geben.

An der Kommissionssitzung vom 20. Juni 2011 wurden die Tarifempfehlungen beraten. Sie fanden nicht bei allen Kommissionsmitgliedern Zustimmung. Der Antrag, wonach der Stundenansatz der Urkundsperson maximal 250 Franken anstatt der vorgesehenen 300 Franken betragen dürfe, wurde abgelehnt. Hingegen wurden die Fixtarife für Beglaubigungen reduziert. Für die Beglaubigung einer Unterschrift oder einer Übersetzung soll die Gebühr 20 Franken (statt 40 Franken) betragen. Für die Beglaubigung von Kopien, welche der Urkundsperson vorgelegt werden, beträgt die Gebühr für die erste Seite 10 Franken (statt 30 Franken) und 1 Franken (statt 15 Franken) pro Seite für die Beglaubigung von Kopien, welche die Urkundsperson selbst hergestellt hat. Die Anträge wurden bei Stimmengleichheit durch Stichentscheid der Kommissionspräsidentin gutgeheissen.

In der Gesamtabstimmung wurde das Dekret mit 8 zu 4 Stimmen gutgeheissen und zuhanden des Ratsplenums verabschiedet. Die Debatte im Grossen Rat ist für den 23. August 2011 geplant.

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