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Grossrätliche Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen empfiehlt das Budget 2019 zur Annahme

Die Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) empfiehlt dem Grossen Rat das Budget 2019 und die Planjahre 2020–2022 mehrheitlich zur Annahme. Für das Jahr 2019 beschloss die KAPF die vom Regierungsrat vorgeschlagene Lohnerhöhung für Staatspersonal und Lehrpersonen um 1,0 Prozent und stimmte einem unveränderten Kantonssteuerfuss von 94,0 Prozent zu.

Der Regierungsrat legt dem Grossen Rat ein vorsichtiges, jedoch realistisches Budget für das Jahr 2019 vor, welchem die KAPF – mit einigen Änderungsanträgen – zustimmt. Die Planjahre 2020–2022 werden ebenfalls durch eine Mehrheit genehmigt. Angenommen wurden die beiden regierungsrätlichen Anträge zur Lohnerhöhung für das Staatspersonal und der Lehrpersonen um 1,0 Prozent und zum Belassen der einfachen Kantonssteuer auf 94,0 Prozent.

In der Diskussion um die Lohnerhöhung wurde ein Antrag auf eine Lohnerhöhung von 1,8 Prozent, und einer auf 0,0 Prozent gestellt. Zum Schluss ist die KAPF, nach Gegenüberstellung der beiden erstgenannten Anträge, mehrheitlich dem Vorschlag der Regierung gefolgt und hat sich für die Lohnerhöhung um 1,0 Prozent entschieden. Die Nullrunden der letzten Jahre sowie die aktuelle Teuerung von rund 0,8 Prozent waren die entscheidenden Punkte. Auch die vorberatende Kommission für allgemeine Verwaltung beantragte eine Lohnerhöhung um 1,0 Prozent.

Stellenwachstum mit Ausnahmen bewilligt

Wie bereits im Rahmen der letzten Beratung des Aufgaben- und Finanzplans gab das Stellenwachstum Anlass zu Diskussionen. Im Bereich Migration und Integration sollen nach Ansicht der KAPF und der Kommission für öffentliche Sicherheit nur 5,0 anstelle der 7,0 beantragten Stellen geschaffen werden. Des Weiteren sollen in der Abteilung Steuern nur 2,0 Projektstellen anstelle der beantragten 7,5 Stellen geschaffen werden. Insgesamt würde die Finanzierungsrechnung des Kantons Aargau mit der Umsetzung der KAPF-Beschlüsse rund 0,6 Mio. besser abschliessen.

Unbestrittener Verpflichtungskredit

Der mit der zweiten Sammelvorlage beantragte Verpflichtungskredit über 4,65 Millionen Franken für die "Agglomerationsprogramme Verkehr und Siedlungen" wurde in den Fachkommissionen sowie in der KAPF genehmigt.

Der Aufgaben- und Finanzplan 2019–2022 mit Budget 2019, sowie die Sammelvorlage für Verpflichtungs- und Nachtragskredite werden am 20. November 2018 im Grossen Rat beraten.

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