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Grossrätliche Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen empfiehlt Budget 2018 zur Annahme :
Sanierungsmassnahmen 2018 (S18) werden genehmigt

Die Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) beantragt dem Grossen Rat, das Budget für das Jahr 2018 mit Änderungen zu genehmigen. Ein Teil des Ertrags aus dem Heimfallverzicht Kraftwerk Klingnau soll für die Deckung des Defizits im Jahr 2018 verwendet werden, der Rest fliesst zur Schuldentilgung in die Spezialfinanzierung Sonderlasten. Die Aussetzung der Schuldentilgung lehnt die KAPF für das Budgetjahr ab, schafft aber mit den Änderungen im Gesetz über die Finanzierung der Sonderlasten die Voraussetzungen für einen Verzicht auf Schuldenabbau. Für das Jahr 2018 sieht die Kommission eine durchschnittliche Lohnerhöhung um 0,5 Prozent für Staatspersonal und Lehrpersonen vor.

Der Regierungsrat beantragte mit dem Aufgaben- und Finanzplan 2018–2021 ein ausgeglichenes Budget 2018. Auch die KAPF präsentiert ein ausgeglichenes Budget. Im Gegensatz zum Regierungsrat lehnt die KAPF aber ab, den Ertragsüberschuss der Finanzierungsrechnung im Budget 2018 in die Ausgleichsreserve einzulegen. Der zu erwartende Überschuss basiert auf dem ausserordentlichen Ertrag aus dem Heimfallverzicht Kraftwerk Klingnau. Der Betrag, welcher nicht für die Verwendung des Defizits verwendet wird, fliesst stattdessen in die Schuldentilgung. Eine Entnahme aus der Ausgleichsreserve ist damit in den Planjahren 2019–2021 nicht möglich. Eine Steuererhöhung in den Planjahren wurde ebenfalls abgelehnt, was in der Summe zu Defiziten in den Planjahren in der Höhe von zwischen 50 und 94 Millionen Franken führt.

Der definitive Entscheid über die Verwendung des Ertragsüberschusses der Finanzierungsrechnung erfolgt mit separatem Beschluss zum Jahresbericht voraussichtlich im Frühling 2019.

Ablehnung Aussetzung Schuldentilgung für 2018

Mit dem Aufgaben- und Finanzplan 2018–2021 legte der Regierungsrat zwei Sanierungsmassnahmen vor, welche einer Gesetzesänderung bedürfen. Sowohl die Änderung des Gesetzes über die Finanzierung der Sonderlasten als auch die Änderung des Steuergesetzes beantragt die KAPF zu genehmigen. Die Änderung des Gesetzes über die Sanierung der Sonderlasten ist Voraussetzung, dass der Grosse Rat über die Aussetzung der Schuldentilgung und die Verwendung des Heimfallverzichts beschliessen kann. Mit der Änderung des Steuergesetzes werden kostendeckende Gebühren im Mahnwesen eingeführt. Die Einführung der Mahngebühren ist unbestritten.

Lohnerhöhung um 0,5 Prozent für Staatspersonal und Lehrpersonen

Die KAPF budgetiert für 2018 eine durchschnittliche Lohnerhöhung von 0,5 Prozent für das Staatspersonal und die Lehrpersonen. Für das Budget 2018 beantragte die vorberatende Kommission für Allgemeine Verwaltung (AVW) die vom Regierungsrat geplante durchschnittliche prozentuale Erhöhung der Löhne von 1,0 Prozent auf 0,8 Prozent zu kürzen.

In den Planjahren soll die Lohnsumme auf dem Niveau des Jahres 2018 gedeckelt werden. Ausgenommen von der Deckelung sind Lehrpersonen und die Polizei. Lohnerhöhungen sind möglich, sollen aber mit Effizienzsteigerungen und Entlassungen kompensiert werden. Nach dem Willen der KAPF soll entgegen dem Antrag des Regierungsrats auch weiterhin der Mutationseffekt bei der Berechnung der Lohnsumme eingerechnet werden. Alle Personalmassnahmen zusammen ergeben im Vergleich zum Antrag des Regierungsrats Einsparungen von knapp 17 Millionen Franken im Budget 2018 bis fast 48 Millionen im Planjahr 2021.

Kostenwachstum im Bereich Gesundheit bremsen

Das Kostenwachstum im Bereich Gesundheit soll in den Jahren 2019–2021 nicht grösser sein, als das Bevölkerungswachstum im Kanton Aargau. Die KAPF will dem Regierungsrat auf nationaler Ebene den Rücken stärken, um Lösungen gegen das Kostenwachstum im Gesundheitsbereich zu finden und um Anreize für dringend nötige, kantonale Massnahmen zu schaffen. Die stark steigenden Gesundheitskosten in den letzten Jahren sind denn auch ein wichtiger Grund für die Schieflage der Kantonsfinanzen.

Sanierungsmassnahmen 2018 in der Kompetenz des Regierungsrat grösstenteils gutgeheissen

Der Regierungsrat hat mit dem AFP 2018–2021 26 Sanierungsmassnahmen in seiner Kompetenz vorgelegt. Die Kündigung des Rahmenvertrags mit dem Verein "Schuldenberatung Aargau – Solothurn" sowie die Verstetigung der Beitragsreduktion an das Naturama Aargau werden abgelehnt. Die übrigen Massnahmen werden von der KAPF unterstützt. In Einzelfällen besteht eine Differenz zu den Fachkommissionen.

Verpflichtungs- und Nachtragskredite

Die mit der zweiten Sammelvorlage beantragten Verpflichtungs- und Nachtragskredite waren in den Kommissionsberatungen unbestritten und werden zur Genehmigung beantragt.

Der Aufgaben- und Finanzplan 2018–2021 mit Budget 2018 wird am 21. und 28. November 2017 im Grossen Rat beraten.

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