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Grossrätliche Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen empfiehlt Budget 2017 zur Ablehnung :
Grossteil der Sparmassnahmen gutgeheissen – Reduktion Stundentafel, ungebundene Lektionen und Steuererhöhung abgelehnt

Nach Abschluss der Kommissionsberatungen des Aufgaben- und Finanzplans 2017–2020 resultiert ein Budgetdefizit im Jahr 2017 von rund 25 Millionen Franken. Die Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) empfiehlt dem Ratsplenum deshalb das Budget 2017 grossmehrheitlich zur Ablehnung. Den meisten vom Regierungsrat vorgeschlagenen Sanierungsmassnahmen stimmt die Kommission zu. Diverse Massnahmen von grosser finanzieller Tragweite im Gesundheits- und Bildungsbereich sowie die Erhöhung des Kantonssteuerfusses um 1 Prozent für natürliche Personen werden nebst weiteren Massnahmen aber zur Ablehnung empfohlen.

Ablehnung des Budgets 2017

Durch die Ablehnung diverser Sanierungsmassnahmen resultierte am Ende der Kommissionsberatungen ein Defizit im Budgetjahr 2017 von rund 25 Millionen Franken. Bereits zu Beginn der Beratungen der KAPF war dieses Beratungsergebnis absehbar und die Kommission verlangte vom Regierungsrat wiederholt, dass er ihr bis zur Schlussberatung weitere Massnahmen zum Budgetausgleich aufzeige, was der Regierungsrat jedoch ablehnte. Das unausgeglichene Budget fand in der Kommission schliesslich nur wenig Zustimmung und wird dem Plenum deshalb grossmehrheitlich zur Ablehnung empfohlen.

Grossteil der Sanierungsmassnahmen werden unterstützt

Der Regierungsrat unterbreitet dem Grossen Rat Massnahmen zur Sanierung des Staatshaushalts im Rahmen des Aufgaben- und Finanzplans. Nach intensiven Diskussionen stimmte die Kommission der Mehrheit der Entlastungsmassnahmen zu. Insbesondere unterstützt die KAPF die Streichung des Vorkurses an der Schule für Gestaltung – entgegen dem Antrag der Kommission für Bildung, Kultur und Sport (BKS).

Die Aktualisierung der Abgeltung für Verkehrssicherheit aus der Spezialfinanzierung Strassenrechnung, die Reduktion der Stundentafel in der Primarschule und Oberstufe, die Reduktion der ungebundenen Lektionen Primarschule, die retrospektive Codier-Prüfung und die Erhöhung des Kantonssteuerfusses um 1 Prozent für natürliche Personen empfiehlt die Kommission neben weiteren Massnahmen zur Ablehnung.

Keine Lohnerhöhung und weitere Einsparungen beim Personal

Die KAPF unterstützt den Antrag des Regierungsrats, auf eine prozentuale Erhöhung der Löhne des Staatspersonals für das Jahr 2017 zu verzichten. Weiter stellt die Kommission den Antrag, den Personalaufwand für Verwaltungspersonal im Budgetjahr 2017 um 2,0 Millionen Franken und im Planjahr 2018 um 8,2 Millionen Franken zu senken. Dies entspricht insgesamt 2 Prozent des Personalaufwands.

Die KAPF beantragt weitere Einsparungen im jeweils tiefen sechsstelligen Bereich bei Beiträgen an die Erwachsenenbildung diverser Leistungserbringer, bei der Fachstelle Familie und Gleichstellung sowie bei Beiträgen für Ortsbildschutz an Gemeinden und Gemeindeverbände sowie Private.

Reduzierter Nachtragskredit für kantonale Asylunterkunft Frick

Im Rahmen der Sammelvorlage für Verpflichtungskredite und Nachtragskredite 2016, II. Teil, unterbreitet der Regierungsrat dem Grossen Rat diverse Kredite. Die Kosten für einen Leistungsvertrag mit dem Kanton Zürich bezüglich Electronic Monitoring, das Projekt Hausarztmentoring an den Kantonsspitälern sowie die Sanierung des geschützten Führungsstandorts KP L in Gränichen fanden neben weiteren Krediten die Zustimmung der KAPF sowie der ebenfalls involvierten Fachkommissionen. Die Kommission KAPF empfiehlt dem Grossen Rat einen reduzierten Nachtragskredit für die Anmietung des A3-Werkhofs in Frick zwecks Umbaus in eine temporäre kantonale Asylunterkunft zur Annahme – entgegen der Kommission für Gesundheit und Sozialwesen (GSW), welche den Kredit ganz ablehnte.

Die Sammelvorlage für Verpflichtungskredite und Nachtragskredite 2016, II. Teil und der Aufgaben- und Finanzplan 2017–2020 werden ab dem 22. November 2016 im Grossen Rat beraten.

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