Grossrätliche Kommission fordert eine neue Variante für die Aussetzung der Schuldentilgung
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KAPF lehnt Erhöhung des Kostendeckungsgrads für Einwohner- und Objektregisterdatenplattform ab
Die Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) beantragt dem Grossen Rat, drei der vier vorgeschlagenen Sanierungsmassnahmen 2018 in der 1. Beratung zu genehmigen.
Die KAPF fordert, zur Massnahme mit den finanziell mit Abstand grössten Auswirkungen, der befristeten Aussetzung Schuldentilgung Spezialfinanzierung Sonderlasten, im Hinblick auf die zweite Beratung eine zusätzliche Variante. Der Regierungsrat soll dem Grossen Rat eine getrennte Abstimmung über die Aussetzung der Schuldentilgung von rund 35 Millionen Franken und über die Verwendung der Heimfallverzichtsentschädigung für das Kraftwerk Klingnau von rund 145 Millionen Franken ermöglichen.
Die Erhöhung Kostendeckungsgrad Einwohner- und Objektregisterdatenplattform kritisiert eine Mehrheit der Kommission als neue Gebühr. Der Sanierungseffekt wird angezweifelt, da die Gebühren hauptsächlich bei anderen kantonalen Institutionen anfallen. Die Massnahme wird deshalb von der Kommission zur Ablehnung beantragt. Die Kommission für allgemeine Verwaltung (AVW) hat sich in ihrem Mitbericht für die Massnahme ausgesprochen, weil der administrative Aufwand zu deren Umsetzung gering ist.
Bei der Massnahme "Einführung von kostendeckenden Gebühren im Mahnwesen" des kantonalen Steueramts wurde von der Kommission im Hinblick auf die zweite Beratung der Prüfungsantrag der Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) aus dem Mitbericht unterstützt. Der Regierungsrat soll aufzuzeigen, dass die Gebühren ausschliesslich zur Deckung der anfallenden Kosten im Mahnprozess erhoben werden und kein Stellenaufbau damit verbunden ist. Zudem soll der Regierungsrat den Verteilschlüssel zwischen Kanton und Gemeinden definieren. Zusätzlich beantragt die KAPF, auf die Gebührenerhebung bei Fristerstreckung zu verzichten.
Die Massnahme "Reduktion Kantonsbeitrag Familienzulagen an bessergestellte Nichterwerbstätige" wurde kritisiert, da nicht aufgezeigt werden konnte, welche Gruppen betroffen sein werden. Die KAPF will deshalb vom Regierungsrat eine Überprüfung der Grenzen des massgebenden Vermögens sowie der Höhe der Familienausgleichskassenbeiträge (FAK-Beiträge). Zusätzlich wird beantragt, die Massnahme neu "Beteiligung bessergestellter Nichterwerbstätiger an den Familienzulagen" zu nennen. Der bisherige Name brachte nicht zum Ausdruck, was die Absicht hinter der Massnahme ist. Die Kommission für Gesundheit und Soziales (GSW) lehnte in ihrem Mitbericht die Massnahme ab.
Die Sanierungsmassnahmen 2018 wurden insgesamt kritisch beurteilt. Insbesondere die Sanierungswirkung sowie die Auswirkungen für die Bevölkerung wurden in der KAPF in Frage gestellt. Im Weiteren ist der grösste Kostentreiber der letzten Jahre – das Gesundheitswesen – nicht enthalten. Im Kontext der Gesamtsicht Haushaltssanierung, welche der Regierungsrat im Rahmen der Medienkonferenz zum Entwicklungsleitbild 2017–2020 am 17. Mai 2017 vorgestellt hatte, genehmigte die KAPF aber schlussendlich doch drei der vier Massnahmen, welche in den nächsten vier Jahren eine Entlastungswirkung von rund 160 Millionen Franken haben werden. Im Hinblick auf die zweite Beratung erwartet die KAPF aber konkretere Vorschläge der Regierung, wie sie die Haushaltssanierung umsetzen will.