Grossrätliche Kommission befürwortet Lohnerhöhung von einem Prozent
Die Kommission für Allgemeine Verwaltung (AVW) unterstützt den Antrag des Regierungsrats, für das Budget 2019 eine durchschnittliche prozentuale Erhöhung der Löhne von einem Prozent festzulegen.
Im Rahmen der Beratung zum Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2019–2022 hat die Kommission AVW über die beantragte Lohnerhöhung diskutiert. Aus der Kommissionsberatung gingen zwei Anträge hervor. Während ein Antrag die Streichung der gesamten Lohnerhöhung verfolgte, forderte der andere Antrag eine Lohnerhöhung von 1,8 Prozent. Bei der Gegenüberstellung der beiden Kommissionsanträge obsiegte knapp der Antrag auf 1,8 Prozent Lohnerhöhung. In der Gegenüberstellung dieses Antrags gegen den Vorschlag des Regierungsrats sowie in der folgenden Schlussabstimmung obsiegte der Antrag des Regierungsrats jeweils deutlich.
Die Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) wird an ihrer Sitzung Ende Oktober 2018 ebenfalls über den Antrag des Regierungsrats befinden. Der Grosse Rat entscheidet voraussichtlich im November 2018 abschliessend über den AFP 2019–2022 mit Budget 2019 und somit auch über die beantragte Lohnerhöhung.