Grossrätliche Kommission befürwortet Lohnerhöhung von 0,8 Prozent
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Verkauf des Wohn- und Beschäftigungsheims Sternbild gutgeheissen
Die Kommission für Allgemeine Verwaltung (AVW) beantragt dem Grossen Rat, die geplante Lohnerhöhung für Staatspersonal und Lehrpersonen von 1,0 Prozent auf 0,8 Prozent zu kürzen. Im Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2018–2021 soll auf den eingeführten Mutationseffekt bei der Budgetierung der Lohnsummen verzichtet werden. An der gleichen Sitzung stimmte die Kommission AVW der Veräusserung der kantonseigenen Liegenschaft "Wohn- und Beschäftigungsheim Sternbild" an die Psychiatrischen Dienste Aargau (PDAG) grossmehrheitlich zu.
Im Rahmen der Beratung zum AFP hat die Kommission AVW über die beantragte Lohnerhöhung diskutiert. Der Regierungsrat beantragt eine Lohnerhöhung von 1,0 Prozent. Aus der Kommissionsberatung gingen zwei Anträge hervor. Während ein Antrag die Streichung der gesamten Lohnerhöhung verfolgte, forderte der andere Antrag eine Lohnerhöhung von 0,8 Prozent. Die Beratung zeigte deutlich, dass weder der Verzicht auf eine Lohnerhöhung noch eine solche von einem Prozent mehrheitsfähig war. Bei den Gegenüberstellungen sowie in der Schlussabstimmung obsiegte grossmehrheitlich der Antrag auf eine Lohnerhöhung von 0,8 Prozent. Die Kommission AVW möchte mit der beantragten Lohnerhöhung mit der Lohnentwicklung in den Gemeinden des Kantons Aargau Schritt halten und den Mitarbeitenden gegenüber ein Zeichen setzen.
Die Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) hat an ihrer Sitzung Ende Oktober 2017 über den Antrag der Kommission AVW zu befinden. Der Grosse Rat entscheidet voraussichtlich im November 2017 abschliessend über den AFP 2018–2021 mit Budget 2018 und somit auch über die beantragte Lohnerhöhung.
Verkauf Wohn- und Beschäftigungsheim Sternbild
Im Rahmen der Leistungsanalyse hat der Regierungsrat die Veräusserung von nicht betriebsnotwendigen Liegenschaften beschlossen. Nach der Verselbständigung des "Wohn- und Beschäftigungsheim Sternbild" und der Überführung in die Stiftung FARO ist die Liegenschaft nicht mehr betriebsnotwendig und soll der PDAG verkauft werden. Die PDAG plant ihrerseits eine langfristige Weitervermietung an die Stiftung FARO.
Der Verkauf mit Übergang von Nutzen und Schaden soll per 31. Dezember 2017 erfolgen. Der Verkaufserlös ist im Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2017–2020 für das Jahr 2017 budgetiert.
Für den Fall einer Zweckentfremdung durch die neue Eigentümerschaft PDAG wird dem Kanton Aargau über die gesetzliche Maximaldauer von 25 Jahren das Vorkaufsrecht eingeräumt.
Der Grosse Rat wird das Geschäft voraussichtlich im November 2017 beraten.