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Grossrätliche Bildungskommission befürwortet die Bildungsreform in 2. Lesung

Die Kommission entschied sich für das Oberstufenmodell mit 3 Leistungszügen unter einem Dach. Die andern 3 Kleeblätter finden weiterhin grosse Zustimmung, nur die SVP stimmt gegen diese Reformen.

Wie vom Grossen Rat gefordert legte der Regierungsrat zur 2. Lesung der Gesetzeserlasse zum Bildungskleeblatt drei Varianten für eine dreigliedrige Oberstufe vor. Dazu wurden die Kostenberechnungen, die Standortfrage und die pädagogischen Auswirkungen im Detail aufgeführt.

Die Variante Progymnasium wurde aus Kosten- und Organisationsgründen als nicht realisierbar verworfen. Das Modell mit einem Untergymnasium an den bestehenden Mittelschulen fand keine Mehrheit. Nach intensiver Diskussion entschied sich die Kommission für die Variante I mit allen drei Oberstufentypen unter einem Dach.

Der Regierungsrat schlug die Verteilung 40/40/20 vor. So soll eine Restschule verhindert werden, dabei hätte aber der progymnasiale Zug die kleinste durchschnittliche Schülerzahl aufgewiesen. Darum bevorzugte die Kommission eine andere Lösung: Der Typus "Allgemeine Anforderungen" wie vorgesehen mit rund 40% und die Typen "Erweiterte Anforderungen" und "Progymnasiale Anforderungen" mit je rund 30% der Schüler. Die Kommission hat zudem aus pädagogischen Gründen die Maximalzahl für den Typus A um 1 auf 22 Schüler gesenkt, somit kommt man hier zu einer Durchschnittszahl von 18 Schülern. Dazu kommt an schwierigen Standorten die Lektionenzuteilung nach Sozialindex. Das alles ermöglicht einen erfolgreichen Unterricht und erhöht die Berufschancen für alle.

Mit diesem Modell I ist die Forderung nach Harmonisierung mit dem Bildungsraum Nordwestschweiz erfüllt. Die bisher ausgehandelten Oberstufenstandorte bleiben weiterhin gültig.

Eingangsstufe

Mit der Einführung der Basisstufe soll das Eintrittsalter um 3 Monate gesenkt werden, das wird 25% der Kinder betreffen. Das führt zu grossen Bedenken in Elternkreisen. Die Kommission nimmt dies ernst und will die Elternrechte einbringen im §5: "Die Schulpflege kann auf Gesuch der Eltern aus besonderen Gründen eine spätere Einschulung gestatten."

Freiwilllige Tagesstrukturen

Nach dem Willen der Kommission sollen die Gemeinden für die Angebote verantwortlich sein. Zusammen mit den Schulen stellen sie ein bedarfsgerechtes Förder- und Betreuungsangebot sicher, es sollen pädagogische Grundsätze gelten. Der Grosse Rat regelt Mindestanforderungen und Tarifgestaltung in einem Dekret. Dieses Dekret liegt bereits vor und wird Mitte Dezember in der Kommission beraten. Die bisher bewährte Zusammenarbeit mit privaten Organisatoren soll weitergeführt werden. Kleine Gemeinden können die Betreuung an Tagesfamilien delegieren.

Sozialindex

Unbestritten ist die Lektionenzuteilung mit Sozialindex. Sie wird den belasteten Schulen eine grosse Verbesserung bringen.Die Parlamentsdebatte ist für den 20./21. Januar vorgesehen.

  • Grosser Rat